Mehr als 345.000 Anträge auf bayerisches Landespflegegeld wurden bereits vorgelegt

Das bayerische Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro stößt weiter auf großes Interesse. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte am Sonntag: “Mittlerweile liegen bereits mehr als 345.000 Anträge vor. In fast 340.000 Fällen wurde das Landespflegegeld bereits ausbezahlt. Es freut mich sehr, dass wir mit dem Landespflegegeld so viele pflegebedürftige Menschen unterstützen können. Die enorme positive Resonanz zeigt: Unsere Entscheidung für das Landespflegegeld war richtig.”

Huml erläuterte: “Das Landespflegegeld ist ein wichtiger Bestandteil des Pflege-Pakets der Bayerischen Staatsregierung. Wir investieren jährlich 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Teilhabe.”

Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, das sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

Die Ministerin ergänzte: “Ein einmal gestellter Antrag wirkt auch für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid zurückgenommen.”

Huml verwies auch auf das neue Investitionskostenförderprogramm für mehr Pflegeplätze in Bayern: “Wir haben die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Damit sie sich gelegentlich eine Auszeit gönnen können, soll ein Schwerpunkt auf die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen gelegt werden. Zudem fördern wir die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2019/2020 rund 120 Millionen Euro veranschlagt.”

Die Ministerin betonte: “Noch in diesem Jahr startet die Förderung von bis zu 1.000 Pflegeplätzen jährlich. Dies umfasst die Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze sowie die Schaffung bedarfsgerechter neuer Pflegeplätze. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Förderung von Pflegeplätzen in Heimen gelegt, die sich ins Wohnquartier öffnen. Letzteres kann das Angebot von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen umfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Begegnungsstätte.”

Huml hob hervor: “Besonderes Augenmerk wollen wir außerdem auf die Förderung von Pflegeplätzen mit einer fachlichen Konzeption für jüngere Pflegebedürftige legen. So soll etwa bei Kurzzeitpflegeplätzen eine Förderung in Höhe von bis zu 70.000 Euro pro Platz möglich sein.”