Mit den “besten Freunden” auf Reisen – Tipps für den Urlaub mit Haustieren

Die Sommerferien stehen kurz bevor. Für die Urlaubsreise nutzen die Deutschen nach wie vor das Auto. Es ist praktisch, vergleichsweise preiswert und bietet größtmögliche Flexibilität. Gerade Familien, die mit reichlich Gepäck verreisen, setzen auf die eigenen vier Räder – erst recht, wenn auch die Haustiere mit auf Reisen gehen sollen. Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) gibt Tipps, wie die Familienreise mit tierischer Begleitung zu einer entspannten Sache wird.Unnamed 1

Soll das Haustier mitreisen, ist gute Vorbereitung alles

Die geliebten Vierbeiner können nicht immer Zuhause in der Obhut von Freunden oder Bekannten bleiben. Eine Tierpension kann eine Alternative sein: Es gilt jedoch daran zu denken, sich rechtzeitig vor Reiseantritt um einen Platz zu bemühen. Allerdings bringen es viele Halter nicht übers Herz, sich von ihrem tierischen Familienmitglied für einen längeren Zeitraum zu trennen. In diesem Fall sollte bereits bei der Buchung abgeklärt werden, ob der Familienhund oder die Katze in Hotel, Pension oder Ferienwohnung willkommen ist. Das gilt auch für Camper und Wohnmobilisten, denn viele Campingplätze haben saisonabhängige Regelungen getroffen, die in der Nebensaison tierische Gäste erlauben, in der Hauptsaison aber untersagen. Und ist die Haustierhaltung in der Ferienunterkunft gestattet, wird in der Regel ein Preisaufschlag fällig.

Transportboxen geben Geborgenheit und können Leben retten

Haustiere zählen rechtlich, genau wie Gepäck, zur Ladung eines Kraftfahrzeuges. Und die Ladung muss nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) immer ordentlich gesichert sein. Für den Haustier-Transport bietet der Handel spezielle Reiseboxen in unterschiedlichen Größen an. Die Behälter schützen Tier und Mensch vor Gefahren, die bei Notbremsungen oder bei einem Unfall entstehen, wenn das ungesicherte Tier zum Geschoß wird. Damit sich Hund und Katze in ihrer Transportbox wohlfühlen, ist es ratsam, das Tier zunächst ein paar Tage in der Wohnung an das neue „Reisekörbchen“ zu gewöhnen. Wie das übrige Gepäck auch, sollten die Boxen im Kofferraum transportiert und an den vorhandenen Gepäckösen mit Spanngurten verzurrt werden. Wer das nicht möchte, kann auf die im Autozubehör erhältlichen Tiernetze oder- gitter zurückgreifen, die zumindest die vorne sitzenden Personen ordentlich schützen – das Tier bleibt hingegen weitgehend ungeschützt. Alternativ sind für Hunde sogenannte Sicherheitsgeschirre verfügbar, die dem Tier um Schultern und Brust angelegt werden und mit denen sich das Tier am Gurtschloss des Autos anschnallen lässt. Die beschriebenen Transportsicherungen gelten analog für Wohnmobile. Eine Unterbringung des tierischen Reisebegleiters während der Fahrt im Wohnwagen ist rechtlich zwar gestattet, aber keinesfalls zu empfehlen. Nicht nur, dass das Wohnwagen-Interieur kaum Sicherungsmöglichkeiten bietet, das Tier ist während der Fahrt auch unbeaufsichtigt und kann nicht auf seine Bedürfnisse aufmerksam machen.

Bei Bahn und Flieger ist einiges zu beachten

Wer hingegen in Bahn oder Flugzeug mit Haustier verreisen möchte, kommt um eine Transportbox kaum herum. In der Bahn ist der Transport des Lieblings bis zur Größe einer Katze in einer Box oder Tasche kostenlos möglich. Für größere Tiere, z. B. Hunde wird der halbe konkrete Fahrpreis fällig, allerdings fahren Blindenhunde und Begleithunde kostenlos mit.

Vor einer Flugreise muss das mitreisende Tier unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt bei der Fluglinie angemeldet werden. Bis zu einem festgelegten Tiergewicht, das von Airline zu Airline variiert, ist die Mitnahme des Transportbehälters in der Kabine möglich, andernfalls muss die Box als Gepäck aufgegeben werden und reist im klimatisierten Frachtraumbereich. Die Transportbehälter müssen flüssigkeitsdicht und mit saugfähigem Material ausgelegt sein. Ein Flugtransport bedeutet in jedem Fall massiven Stress für das Tier. Der AvD rät deshalb, sich lieber nach einer Betreuung zu Hause umzusehen und nur, wenn unbedingt nötig, den Flug mit Hund oder Katze anzutreten.

Der Tierarzt stellt den EU-Heimtierausweis aus

Für Urlaubsziele im Ausland ist das Mitführen eines EU-Heimtierausweises unerlässlich. Dieser ist auf Verlangen bei Übertritt über eine Staatsgrenze für den mitgenommenen Hund, die Katze oder auch das Frettchen vorzulegen. Der Ausweis enthält die Daten und Informationen zum Ort des dem Tier implantierten Mikrochips sowie Vermerke zu den vorgenommenen Tollwut-Impfungen. Die Erstimpfung durch einen Tierarzt muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen und das Tier dabei mindestens 15 Wochen alt sein. Der heimische Veterinär stellt auch den Ausweis aus und nimmt, bei einer erstmaligen Beantragung, auch „Chippen“ vor. Der Ausweis kann auch für Länder außerhalb der EU genutzt werden. Über eventuell höhere Anforderungen einiger solcher Reiseländer erteilt ebenfalls der Tierarzt Auskunft. Er informiert auch, wenn Länder eine verpflichtende Quarantäne für einreisende Tiere vorsehen.