Nach SEK-Einsatz in Diedorf-Anhausen – Ermittlungsrichter hebt Haftbefehl auf

Kurz vor Weihnachten war es im Diedorfer Gemeindeteil Anhausen aufgrund einer vermeintlichen Geiselnahme zu einem Einsatz des Polizei-Sondereinsatzes gekommen. Die Polizei hatte nach einem stundenlangen Einsatz einen Mann festgenommen, der dann in U-Haft musste. Der Ermittlungsrichter hat den Haftbefehl nun aufgehoben.

Geiselnahme Anhausen 5.Jpg
Foto: Christoph Bruder

Am 21. Dezember war urde die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Nord gegen 18:10 Uhr über eine vermeintliche Gefährdungssituation in der Marktgemeinde Diedorf (Kreis Augsburg) informiert worden. Es hieß, ein junger Mann hätte in einem Wohnhaus mit einem Messer bewaffnet fünf Personen, u.a. um die Freundin des jungen Anhauseners und seine Mutter in seine Gewalt genommen. Ein schwer bewaffnetes Sondereinsatzkommando der Polizei beendete die Bedrohungslage nach gut fünf Stunden Ungewissheit (siehe eigener Beitrag).

Der Festgenommene wurde noch in der Nacht verhört, anschließend wurde  Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet. D

Verdacht der Geiselnahme nicht aufrechterhalten

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 23-jährigen Beschuldigten beantragt.

Auf Grund des Ergebnisses der weiteren, mittlerweile weit fortgeschrittenen Ermittlungen, lässt sich der dringende Verdacht einer Geiselnahme nicht aufrechterhalten, da sich das hierfür erforderliche „Bemächtigen“ der beiden Geschädigten nicht, wie zunächst angenommen, bestätigt hat.

Der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg hat, diesem An-trag entsprechend, den Haftbefehl aufgehoben. Der Beschuldigte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Anhaltspunkte für ein inszeniertes Szenario, um einen SEK Einsatz zu provozieren, haben sich nicht ergeben. Das Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachts der Bedrohung und der Nötigung weitergeführt