Neu-Ulm/Memmingen | Prozessbeginn wegen versuchtem Totschlags nach Schlägerei

Am Dienstag, den 19.11.2019 um 9.30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer als Schwurgericht der Prozess gegen den 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Florian H.Hammer 719066 1280

Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Kurz vor 24 Uhr am 01.03.2019 kam es zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten, die beide bereits erheblich alkoholisiert waren, in einer Kneipe in der Augsburger Straße in Neu-Ulm zu einer anfangs verbalen Auseinandersetzung, deren körperliche Fortsetzung durch die Wirtin und einen Gast unterbunden wurde.

Am Boden liegendes Opfer wird getreten und geschlagen

Wenige Minuten später begab sich der Geschädigte zum Rauchen in den Außenbereich der Gaststätte, wohin ihm der Angeklagte folgte, um ihn zur Rede zu stellen. Nach einem kurzen Wortwechsel soll der Angeklagte dem Geschädigten mindestens zweimal mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen haben. Nachdem er ihn kräftig gegen die Wand der Gaststätte gestoßen haben soll, soll er ihn auf den Boden geschleudert haben, wo der Geschädigte wehrlos liegen blieb.

Der Angeschuldigte soll sodann in gebückter Haltung dreimal mit der Faust gegen den Kopf des Geschädigten geschlagen haben und ihn anschließend mindestens dreimal von hinten mit dem beschuhten Fuß von oben senkrecht auf den Kopf getreten haben.

Obwohl hinzugekommene Zeugen versuchten den Angeklagten wegzuziehen soll sich dieser losgerissen haben und den Geschädigten, der in diesem Moment versuchte aufzustehen, nochmals mindestens einmal mit dem rechten Fuß ins Gesicht getreten haben.

Erst aufgrund des nochmaligen Einschreitens der Zeugen soll der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen haben und anschließend geflohen sein.

Opfer erleidet zahlreiche Verletzungen

Der Geschädigte erlitt durch die Schläge des Angeklagten eine komplexe Mittelgesichtsfraktur, eine Nasenbeinfraktur, eine Jochbogenfraktur links und zahlreiche weitere Knochenbrüche im Gesichtsbereich.

Anklagevorwurf:  Versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Verletzungen geeignet waren, den Geschädigten in eine konkrete Lebensgefahr zu bringen und der Angeklagte den Tod des Geschädigten aufgrund der massiven Gewalteinwirkung gegen den Kopf für möglich hielt und zumindest billigend in Kauf nahm. Der Anklagevorwurf lautet deswegen auf versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung.

Der teilgeständige Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Für das umfangreiche Verfahren, zu dem im Moment drei medizinische Sachverständige und 24 Zeugen geladen sind, sind Fortsetzungstermine am 21.11., 25.11. und 02.12.2019 jeweils um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 132 vorgesehen.