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Neuburg-Schrobenhausen | Betrügerisches Atemmasken-Angebot im Fake-Shop

Vor wenigen Tagen meldete sich der Betreiber einer Import-Export-Firma aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bei der Polizei. Er war im Rahmen einer Bestellung Opfer eines Online-Betrugs geworden.

Neuburg-Schrobenhausen | Betrügerisches Atemmasken-Angebot Im Fake-Shop
Symbolbild

Der geschädigte Firmeninhaber bestellte Anfang März über eine Internetseite einer polnischen Firma Atemschutzmasken im Gesamtwert von 160.000 Euro. Es wurde Vorkasse verlangt. Nach der Zusendung von Lieferscheinen überwies der Geschädigte die Hälfte der Auftragssumme auf ein angegebenes portugiesisches Bankkonto. In der Folge stellte der Auftraggeber durch eigene Nachforschungen fest, dass die von ihm beauftragte Firma so nicht existent ist. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Daten dieser Firma in betrügerischer Absicht genutzt wurden. Die Ermittlungen wegen schweren Warenbetruges wurden inzwischen von der Kriminalpolizei Ingolstadt übernommen.

Vorbeugung

Fake-Shops sind betrügerisch angelegte günstige Online Shops, welche im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte anbieten. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse wird die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwindet wieder aus dem Internet.

Bis vor einiger Zeit waren Fake-Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen. Das hat sich geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind.

Die Polizei rät:

– Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse)

– Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an

– Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug“

– Der Shop bietet keine Kundenhotline (falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen)

– Überprüfen Sie den Namen des Shops über die Internetadresse http://whois.domaintools.com oder https://www.denic.de. Hier können Sie feststellen, auf welchen Domaininhaber der Shop registriert ist. Sind hier Adressen im Ausland angegeben und stimmt der Domaininhaber nicht mit dem Inhaber im Impressum überein, sollten Sie skeptisch werden.

Sollten Sie bereits Opfer geworden sein

Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie hier Unterlagen wie z.B. eine Kaufbestätigung mit.

Presse Augsburg
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