Die Anwälte des Neuschwanstein-Mörders haben Revision eingelegt. Sie wollen unter anderem den Zusatz der besonderen Schwere der Schuld im Mordurteil verhindern. Somit könnte der Amerikaner theoretisch nach 15 Jahren Haft in Freiheit kommen.
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Neuschwanstein-Mord: Anwälte des Täters legen Revision ein
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