Nördlingen | FFP2-Masken für pflegende Angehörige können ab Montag im Bürgerbüro abgeholt werden

Die Corona-Virus-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen. Um sie noch besser zu schützen, stellt das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege deshalb pflegenden Angehörigen insgesamt eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Bayernweit werden etwa 380.000 zuhause lebende pflegebedürftige Menschen von Angehörigen versorgt.

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Symbol-Bild von Antonio Cansino auf Pixabay

Die jeweiligen Hauptpflegepersonen von in Nördlingen lebenden pflegebedürftigen Personen können die kostenlosen FFP2-Masken ab Montag 25. Januar 2021 im Bürgerbüro (Schneidtsches Haus, Eisengasse 6) zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.

Für die Ausgabe der Masken gelten folgende Kriterien:

  • jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson,
  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
  • Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person.

Bedürftige, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beziehen, erhalten kostenlose FFP2-Masken per Post vom Landratsamt Donau-Ries zugesandt. Eine Abholung im Nördlinger Bürgerbüro ist nicht möglich.