Notbetreuung und Distanzunterricht in Kaufbeuren

Die Stadt Kaufbeuren gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28 a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) am Donnerstag, den 01.04.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 175,7 liegt.Town Hall 4303693 1280

In der Stadt Kaufbeuren überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.

Für den Schulbetrieb gelten damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelungen:

In Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

 
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

 

Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:


Die Einrichtungen
sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Gesundheitsamt für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.

Diese Regelungen gelten für die Stadt Kaufbeuren für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.