„Das Jahr 2020 ist ein ungewöhnliches Jahr, insbesondere auch für unsere Schülerinnen und Schüler. Die Corona-Pandemie hat den Schulalltag auf den Kopf gestellt. Gerade deshalb sollen auch in diesem Jahr wieder gute schulische Leistungen belohnt werden“, kündigte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten in den bayerischen Sommerferien Freifahrten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis, das am Freitag, 24. Juli, ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können. Während der bayerischen Sommerferien kann dieses Angebot beliebig oft genutzt werden.
„Natürlich ist in diesen Zeiten auch an Bord Vorsicht und Abstandhalten geboten. Die Seenschifffahrt hat nach Maßgaben der Gesundheitsbehörden ein wirksames Konzept erarbeitet, bei dem der Schutz der Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut im Mittelpunkt steht. Ich bitte alle an Bord, beim Genießen der Fahrt über den See die notwendigen Hygieneschutzmaßnahmen nicht zu vergessen“, so Füracker. An Bord der Schiffe besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines vollzahlenden Familienmitglieds. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (27. Juli bis 7. September 2020). Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, wenn auch sie sich in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden.
Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de