„Novemberhilfe“ soll in Bayern schnell ausbezahlt werden – mehr Geld für Augsburger Betiebe

Die Bayerische Staatsregierung stellt die Weichen für eine kraftvolle Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat heute den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe“ freigemacht.

Flaute Im Restaurant
In der Gastronomie  müssen die Gäste wegbleiben.Foto (alle Rechte frei): NGG

 

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns im Oktober mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert. Das klare Signal ist: Bayern steht in der schwierigen Zeit zu seinen Unternehmen und Selbstständigen.

Bund und Länder arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der „Novemberhilfe“. Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Für die zusätzliche bayerische Lockdown-Hilfe in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro gelten folgende Bedingungen:

• Das Programm richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die schon vor dem bundesweiten Lockdown von dem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren. Dies betrifft die Landkreise Berchtesgadener Land (ab 20.10.) und Rottal-Inn (27.10.) sowie die Städte Augsburg (30.10.) und Rosenheim (30.10.).
• Grundlage ist die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes. Diese wird um folgende Aufschläge erhöht:
o 38,71% Berchtesgadener Land
o 16,13% Rottal-Inn
o 3,63% Augsburg
o 3,63% Rosenheim
• Für die Antragstellung muss das betreffende Unternehmen bereits erfolgreich „Novemberhilfe“ beantragt haben. Die Anträge werden von der Industrie- und Handelskammer für München undOberbayern abgewickelt. Somit kann auf eine erneute aufwändige Prüfung der Voraussetzungen verzichtet werden.
 

Die bestehenden Corona-Hilfsmaßnahmen, insbesondere der LfA, werden bis 30. Juni 2021 verlängert.