Auch dann, wenn geflüchtete Ukrainer bereits eine Unterkunft haben, müssen sie sich in Augsburg registrieren. Wer privat Geflüchtete ins Land holt, muss außerdem für deren Unterbringung sorgen.

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht. Auch in Deutschland kommen inzwischen Geflüchtete an. Die große Welle ins Oberallgäu blieb bislang aus. Wer hier angekommen ist, verfügt in den meisten Fällen über hier lebende Bekannte und Verwandte – und kommt in der Regel auch bei diesen unter. Das Landratsamt Oberallgäu weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich alle ukrainischen Geflüchteten auch bei gesicherter Unterbringung im privaten Rahmen zwingend in den Ankerzentren registrieren müssen. Nur so kann im Nachhinein der Zugang zu sozialen Unterstützungsleistungen gesichert werden. Zuständig für den Landkreis Oberallgäu ist das Ankerzentrum in Augsburg.
Wer bereits eine Unterkunft hat, kann nach der Registrierung umgehend dorthin zurückkehren und wird automatisch dem Landkreis Oberallgäu zugeteilt. Geflüchtete ohne gesicherte Möglichkeit zur Unterbringung werden über den Königsteiner Schlüssel einem Landkreis zugeteilt.
Darüber hinaus haben Geflüchtete, die über Privatpersonen ins Land gekommen sind, nicht automatisch Anspruch auf einen Platz in den Unterkünften des Landkreises. Bürgerinnen und Bürger, die auf Eigeninitiative hin Geflüchteten aus der Ukraine einen Transit nach Deutschland ermöglichen, sollten deren Unterbringung deshalb vorab dringend selbst organisieren. Andernfalls werden auch diese Menschen über das Augsburger Ankerzentrum verteilt.
Kontakt Ankerzentrum Augsburg:
Aindlinger Straße 16
86167 Augsburg, Bayern
Telefon: 0911 943-28655
Telefax: 0911 943-28699


