Auf Vorhalt räumte er den Beamten gegenüber ein, dass er kein Essen im Ofen habe und sich mit der Lüge die Kosten für den Schlüsseldienst sparen wollte. Die Streifenbeamten gaben dem Mann jedoch zu verstehen, dass sie sich nach dem abgeschlossenen Einsatz seiner Sache annehmen wollten und sich die Wohnungstüre mal anschauen würden. Nach dem erledigten Einsatz war der Mann jedoch nicht mehr auszumachen, woraufhin die Streife wegfuhr.
Am Montag in der Früh um 02:30 Uhr wurde die Notrufzentrale der Integrierten Leitstelle durch den selben Mann in Kenntnis gesetzt, dass er sich soeben aus seiner Wohnung ausgesperrt habe und sich noch Essen auf dem Herd befinden würde. Die Polizeiinspektion Augsburg 5 wurde durch die integrierte Leitstelle über den Einsatz in Kenntnis gesetzt und die eingesetzten Beamten erinnerten sich sogleich an den Kontakt des frühen Abends. Nach erfolgter Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr war, wie zu erwarten, kein Küchengerät eingeschalten.
Im Rahmen der Abklärung wurde in der Wohnung auf dem Wohnzimmertisch eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt. Der 40-järhige Oberhauser muss sich nun neben dem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz auch wegen des „Missbrauches von Notrufen“ verantworten und es wird geprüft ob ihm die Einsatzkosten der Feuerwehr und der Polizei auferlegt werden können.