Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann auch dann entstehen, wenn notarielle Vertragsregelungen zunächst dagegen sprechen. Das hat das Oberlandesgericht München in einem aktuellen Urteil bestätigt, wie das Landgericht Kempten am Dienstag mitteilte.
Klingel an einer Wohnung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Damit bleibt den Bewohnern eines Einfamilienhauses in Kempten der Schutz des Wohnraummietrechts erhalten.
Geklagt hatte der Eigentümer des Hauses, der von den bewohnenden Beklagten Räumung verlangte. Ursprünglich war im notariellen Kaufvertrag eine Nutzungsentschädigung vereinbart worden, jedoch hatten die Parteien später von Mietzahlungen gesprochen.
Das Landgericht Kempten sah darin ein Wohnraummietverhältnis, was das Oberlandesgericht nun bestätigte.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass der Kläger selbst von Miete sprach und eine Mieterhöhung nach gesetzlichen Regelungen forderte. Die Richter betonten, dass notarielle Vereinbarungen allein kein faktisches Mietverhältnis ausschließen.
Die Bewohner können sich daher weiter auf den Mieterschutz berufen.


