Bereits am Freitagabend, den 24.04.2020, hat die Bundespolizei bei der Einreisekontrolle auf der BAB 96 einen Mann mit mehreren Fahndungsnotierungen, davon drei Haftbefehlen, festgestellt. Der Gesuchte musste trotzdem nicht hinter Gitter.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Grenzübergang Hörbranz einen 34-Jährigen als Beifahrer eines Fahrzeugs mit schweizerischer Zulassung. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Deutsche mit sechs Fahndungsnotierungen, allesamt aus dem vergangenen Jahr, gesucht wurde.
Seitens der Staatsanwaltschaft Rottweil lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Demnach hatte der gebürtige Sachsen-Anhaltiner seine Geldstrafe von über 6.000 Euro noch nicht beglichen. Der zweite Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betruges sah noch eine Geldstrafe von über 600 Euro für den Straftäter vor.
Auch mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz war der 34-Jährige offenbar in Konflikt und mit den geforderten Zahlungen in Verzug geraten. Seitens der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) lag ein Erzwingungshaftbefehl von über 150 Euro vor. In der vierten Ausschreibung ging es um die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle des Landratsamtes Esslingen sowie eine Gebühr von über 120 Euro. Zuletzt waren das Amtsgericht sowie die Staatsanwaltschaft Stuttgart per Aufenthaltsermittlung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf der Suche nach dem Mann.
Der Polizeibekannte konnte die gesamten Justizschulden von rund 7.000 Euro begleichen und daraufhin von den Bundespolizisten auf freien Fuß entlassen werden.