Am vergangenen Wochenende (13.12.2025 bis 15.12.2025) führte die Polizei in Nürnberg umfangreiche Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden zahlreiche E-Scooter-Fahrer angetroffen, von denen einige unter erheblichem Alkoholeinfluss standen.
Strenge Alkoholgrenzen für E-Scooter-Fahrer
Die Polizeiinspektionen stellten in fünf Fällen erhebliche Überschreitungen der erlaubten Promillegrenze fest. Das Polizeipräsidium Mittelfranken betont, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Konkret bedeutet dies, dass Personen bis zum 21. Geburtstag sowie Fahranfänger in der Probezeit die Null-Promille-Grenze beachten müssen.
Konsequenzen bei Alkoholfahrten
Für andere Verkehrsteilnehmer liegt ab einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit vor. Schon ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren, eine relative Fahruntüchtigkeit bestehen. In diesem Fall macht sich der Fahrer strafbar. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, die immer als Straftat gewertet wird.
Appell der Polizei
Die Polizei mahnt: „Bitte bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr und denken Sie an Ihren Führerschein. Nutzen Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke die öffentlichen Verkehrsmittel, ein Taxi oder lassen Sie sich von Freunden oder Angehörigen nach Hause fahren.“ Ein E-Scooter sei nach Alkoholkonsum keine sichere Alternative.
Erstellt durch: Michael Sebald


