Augsburg/ B17 – Betrunken Unfall verursacht und geflüchtet
Alkohol hat am Steuer schlichtweg nichts zu suchen. Dies bewies ein 47-Jähriger am Freitag gegen 20.45 Uhr. Der Mann war mit seinem Fiat auf der B17 in Richtung Süden unterwegs. Auf Höhe der Ausfahrt Leitershofer Straße betätigte er mehrfach gegenüber einem anderen Autofahrer die Lichthupe. Als dieser daraufhin die Fahrspur wechselte, touchierten sich die beiden Fahrzeuge. Da der 47-Jährige ohne Anzuhalten weiterfuhr, alarmierte der Unfallgegner sofort via Notruf die Polizei. Der Fahrer des Fiats verließ anschließend die B17 und fuhr kurz vor der Friedrich-Ebert-Straße über eine Verkehrsinsel.
Auf Höhe Alter Postweg passierte der Mann trotz roter Ampel eine Kreuzung. Sein Unfallgegner musste daraufhin die Verfolgung aufgeben. Kurz darauf beendete aber eine Polizeistreife die gefährliche Fahrt des 47-Jährigen. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Folge war die vorgeschriebene Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Der Mann muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht verantworten. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
Innenstadt – Fußgänger beleidigt Polizisten
Am Samstag gegen 02.45 Uhr lief ein 22-Jähriger trotz roter Fußgängerampel über die Georg-Haindl-Straße. Offenbar achtete er dabei nicht auf den fließenden Verkehr und übersah auch den Streifenwagen, der sich unmittelbar vor der Ampel befand. Die Beamten sprachen daraufhin den jungen Mann auf Grund seines riskanten Verhaltens an. Dieser ignorierte die Beamten und lief unbeirrt weiter. Als er schließlich angehalten werden konnte, zeigte er sich völlig unkooperativ, beleidigte die Beamten und versuchte sich mehrmals loszureißen. Letztendlich musste der Mann zu Boden gebracht und gefesselt werden. Um seine Identität feststellen zu können, musste der 22-Jährige die Beamten zur Dienststelle begleiten. Der Staatsanwalt ordnete zwischenzeitlich eine Blutentnahme an. Ein Atemalkoholtest ergab zuvor einen Wert von knapp 1,5 Promille. Der junge Mann muss sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, falscher Namensangabe und Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.