Polizeibericht Augsburg und Region vom 01.10.2020

Polizei
Symbolbild
 
Bergheim – Einbruch in Wohnanwesen am frühen Abend
Am Dienstag, 29.09.2020, zwischen 17:30 Uhr und 21:00 Uhr wurde in der Hauptstraße im Bereich der 10er Hausnummer eingebrochen. Ein oder mehrere bislang unbekannte Täter schlugen ein Fenster des Anwesens ein und verschafften sich so Zutritt zu diesem. Im Haus durchsuchten der oder die Täter mehrere Zimmer. Erbeutet wurde Schmuck und Bargeld.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323-3810 zu melden.



 
Oberhausen/Kriegshaber – Angriff auf Polizeibeamte nach Gefährdung des Straßenverkehrs
Am Mittwoch, 30.09.2020, gegen 17:30 Uhr, fuhr ein 49-Jähriger mit seinem Pkw in der Ebnerstraße zwei geparkte Pkw an. Die hinzugerufene Polizeistreife stellte beim schon sichtlich alkoholisierten Fahrer einen Alkoholwert von über zwei Promille fest.

Bei der im Universitätsklinikum Augsburg durchgeführten Blutentnahme griff der 49-Jährige die eingesetzten Polizeibeamten massiv an. Unter anderem schlug und trat er beiden eingesetzten Beamten ins Gesicht. Die Blutentnahme konnte unter erheblichem Kraftaufwand dennoch durchgeführt werden.

Der 49-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Er muss sich nun unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten.



 
Oberhausen – Verkehrsunfallflucht – nur Zettel hinterlassen
Zwischen dem 29.09.2020, 06:00 Uhr, und dem 30.09.2020, 16:00 Uhr, wurde in der Hirblinger Straße Höhe Hausnummer 25 ein geparkter grauer Audi A4 angefahren. Hierbei entstanden Schäden im Bereich der vorderen Stoßstange.

Der mutmaßliche Unfallverursacher hinterließ nur einen unzureichenden Zettel. Die Polizei sucht nun nach Unfallzeugen. Diese werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Augsburg 5 unter der Telefonnummer 0821/323-2510 zu melden.

Nach einem Verkehrsunfall haben Unfallbeteiligte vor Ort zu bleiben und die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde und der Unfallgegner nicht vor Ort ist, ist nach entsprechender Wartezeit die Polizei zu verständigen. Ein am Fahrzeug hinterlassener Zettel ist nicht ausreichend.