
Kriegshaber – Unfallflucht
Am gestrigen Donnerstag (08.02.2024) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Autofahrer einen geparkten Opel auf einem Supermarktparkplatz in der Pearl-S.-Buck-Straße. Anschließend entfernte sich der bislang unbekannte Autofahrer offenbar, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden von rund 500 Euro.
Die Polizei ermittelt nun wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0821/323-2610.
Universitätsviertel – Versuchter Einbruch
Im Zeitraum von Dienstag (06.02.2024), 15.00 Uhr bis Donnerstag (08.02.2024), 07.45 Uhr, ereignete sich in der Hermann-Köhl-Straße ein versuchter Einbruch.
Ein oder mehrere bislang unbekannte Täter versuchten gewaltsam in eine Praxis einzudringen. Dies gelang jedoch nicht. Der Sachschaden wird auf circa 100 Euro geschätzt.
Wie üblich ermittelt in diesem Fall die Kriminalpolizei Augsburg und bittet unter 0821/323-3821 um Hinweise.
Pfersee – Autoscheibe beschädigt
Im Zeitraum von Dienstag (06.02.2024), 16.00 Uhr bis Donnerstag (08.02.2024), 09.00 Uhr, kam es in der Hessenbachstraße zu einer Sachbeschädigung an einem Pkw.
An einem geparkten Renault beschädigte ein bislang unbekannter Täter eine Seitenscheibe. Der entstandene Sachschaden liegt im mittleren dreistelligen Bereich.
Die Polizei ermittelt nun wegen Sachbeschädigung und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0821/323-2610.
REGION
B300/AS Kühbach/FR Ingolstadt – Lkw-Kontrolle
Am Donnerstag (08.02.2024), gegen 10.00 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Polizei einen Lkw auf der B300. Bei der Kontrolle stellten die Beamten mehrere Beanstandungen fest.
Da der Lkw mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h bei erlaubten 60 km/h unterwegs war, kontrollierten die Beamten den Lkw. Als die Einsatzkräfte die Fahrerkarte und das digitale Kontrollgerät überprüften, stellten sie zudem mehrere Fahrten ohne Fahrerkarte fest. Der Lkw-Fahrer hatte die Fahrerkarte offenbar immer dann aus dem Kontrollgerät entnommen, sobald eine gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit anstand. Hierdurch kam eine Lenkzeit von bis zu 19 Stunden zustande. Erlaubt sind maximal zehn Stunden Lenkzeit bei mindestens neun Stunden Ruhezeit.
Da der Lkw-Fahrer aus dem Ausland kam, musste er noch vor Ort eine Sicherheitsleistung von rund 4.500 Euro bezahlen. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung erwartet ihn zudem ein einmonatiges Fahrverbot.
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