Polizeibericht Augsburg und Region vom 09.07.2021

Harburg – Sprinter um mehr als das doppelte überladen

Einigen Ärger eingehandelt hat sich ein Berufskraftfahrer am Morgen des 08.07.2021 auf der Bundesstraße 25 bei Harburg. Der 25-jährige Ukrainer war Beamten der Donauwörther Verkehrspolizei (VPI) um 08.00 Uhr aufgefallen, weil sein Sprinter augenscheinlich überladen war. Dies bestätigte sich dann im Rahmen einer folgenden Kontrolle samt Wiegung. Statt der maximal erlaubten 3,5 Tonnen hatte der Sprinter mit Stückgutladung von Hamburg nach Gersthofen satte 7,26 Tonnen Gesamtgewicht. Dies entspricht nach Abzug aller Toleranzen einer Überladung von 105 %.
Die Beamten zeigten den Mann an und unterbanden die Weiterfahrt bis zu einer Umladung. Da der 25-Jährige keinen Wohnsitz im Bundesgebiet aufweist, musste er zudem an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 EUR hinterlegen. Die polnische Spedition wurde zusätzlich angezeigt. Hier stellten die Donauwörther Beamten zum Ausgleich des illegalen Wettbewerbsvorteils durch die bewusste Überladung im Rahmen der Vermögensabschöpfung einen Bescheid über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zu. Dessen Höhe liegt bei weiteren 1.000 EUR.



Monheim – Schwerverkehrskontrolle der Verkehrspolizei
Die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Donauwörth hat am gestrigen Donnerstag, 08.07.21 auf der Bundesstraße 2 an der Bezirksgrenze zu Mittelfranken von 14.30 Uhr bis 19.30 Uhr eine Kontrolle des Schwerverkehrs durchgeführt. Dabei mussten mehrere 40-Tonner, die im Europaverkehr unterwegs sind, wegen mangelhafter Ladungssicherung einen längeren Zwischenhalt einlegen, da die Beamten vor Ort eine Nachsicherung anordneten. Beim Auslesen der Daten der EG-Kontrollgeräte wurden zudem zahlreiche Geschwindigkeitsverstöße mit bis 95 km/h, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h festgestellt und mehrfach Sicherheitsleistungen in einer jeweiligen Höhe von bis zu 500 Euro erhoben.

An der Kontrollstelle wurden auch Gefahrgut- und Tiertransporte in Augenschein genommen.
Bei diesen sensiblen Transporten hatten die Kraftfahrer alle rechtlichen Vorschriften penibel eingehalten. Im Regionalverkehr wurden mehrere Baustellenfahrzeuge und mehrere landwirtschaftliche Gespanne zur Kontrolle angehalten. In diesem Zusammenhang musste die Weiterfahrt eines Tiefladers mit einem überbreiten Radbagger unterbunden werden, da die entsprechende Genehmigung des Landratsamtes nicht vorlag. In einem weiteren Fall wurde ein junger Mann aus dem Nachbarlandkreis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht, da er mit einem 50 km/h-Schlepper einen gewerblichen Gütertransport betrieb.

 
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