Polizeibericht Augsburg und Region vom 13.02.2020

Polizei
Symbolbild

Göggingen – Diebstahl im Sportzentrum

Ein Unbekannter entwendete am Freitag, 07.02.2020 oder Samstag, 08.02.2020 eine Geldkassette bei einer Sportanlage in der Gabelsbergerstraße. Der Dieb schlich sich unbemerkt in eine der dortigen Räumlichkeiten ein und nahm die weiße Geldkassette, in welcher sich ein niedriger dreistelliger Eurobetrag befand, mit.

Zeugen, welche Hinweise zum Dieb geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Augsburg Süd unter der Telefonnummer 0821/323-2710 zu melden.

 

Region

Friedberg – Brand in einer Halle

Am Mittwoch, gegen 22:20 Uhr, kam es zu einem Brand in der Dr.-Balthaser-Hubmaier-Straße. Nachdem eine starke Rauchentwicklung ausgehend von einem dortigen Objekt mitgeteilt wurde, konnte vor Ort ein brennender Transporter, welcher in der Halle abgestellt war, festgestellt werden. Das Feuer konnte durch die Freiwillige Feuerwehr Friedberg gelöscht werden.

Personen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Der Kühltransporter war komplett ausgebrannt. In der Halle und den darin befindlichen Büroräumen kam es zu enormen Rußschäden. Insgesamt entstand ein Sachschaden von circa 100.000 Euro.

Die Kriminalpolizei Augsburg hat die Ermittlungen zur Brandursache übernommen. Nach aktuellem Ermittlungsstand wurde das Feuer vermutlich durch einen technischen Defekt an dem Transporter ausgelöst.

 

Monheim – Sattelzugfahrer begeht diverse Verstöße

Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer teilte am gestrigen 12.02.2020, um 08.45 Uhr, der Einsatzzentrale telefonisch mit, dass auf der Bundesstraße 2 von Monheim in Richtung Donauwörth ein polnischer Sattelzug andere LKW unter gefährlichen Manövern verbotswidrig überhole.

Eine Streife der Verkehrspolizei Donauwörth kontrollierte den 40-Tonner schließlich Höhe Schellenberg. Die Beamten stellten – neben dem eingeräumten Überholen – zahlreiche Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz bei dem ukrainischen Berufskraftfahrer fest. Zudem erbrachte ein Auslesen des digitalen Kontrollgeräts an seinem Sattelzug eine zuvor gefahrene Geschwindigkeit von 98 km/h bei für Schwerlastverkehr nur erlaubten 60 km/h. Des Weiteren war auch die Ladung im Auflieger nicht ordnungsgemäß gesichert.
Der Fahrer musste an der Kontrollörtlichkeit eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund
400 EUR hinterlegen, um seine Fahrt fortsetzen zu dürfen.
Die Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz wurden an das zuständige Bundesamt für Güterverkehr in München weitergeleitet, das gesonderte Verfahren einleitet. Hier sind weitere, deutlich dreistellige Bußgelder gegen den Fahrer sowie die Spedition zu erwarten.