Polizeibericht Augsburg und Region vom 16.04.2019

 

Polizeibericht

Innenstadt – Diebe irren sich im Diebesgut und werden gestellt

Am Montag, den 15.04.2019, gegen 17:00 Uhr war ein 28- Jähriger in Begleitung eines 32- Jährigen in einem Verbrauchermarkt in der Bürgermeister-Fischer-Straße. Dort fanden sie auf einem Rollwagen ein mobiles Datenerfassungsgerät, welches marktintern zum Scannen der Ware benutzt wird. Dieses nahmen sie an sich und verließen den Markt. Als der Diebstahl von einem Mitarbeiter bemerkt und die Videoaufzeichnung gesichtet wurde, nahm dieser die Verfolgung auf. Am Königsplatz konnten die Diebe gestellt werden. Sie gaben das Gerät wieder an den Mitarbeiter heraus. Angeblich hielten sie das Datenerfassungsgerät für ein Mobiltelefon. Es hatte einen Wert von ca. 1.500 Euro. Beide müssen sich nun wegen Diebstahls verantworten.

Hochzoll – Einbruch in Kinderheim

Im Zeitraum von Freitag 16:00 Uhr bis Montag, den 15.04.2019, 09:30 Uhr wurde in das Kinderheim in der Karwendelstraße eingebrochen. Ein bislang unbekannter Täter hebelte ein Fenster auf und verschaffte sich so Zugang zum Objekt. Es wurde ein dreistelliger Betrag im unteren Bereich entwendet. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.

Zeugen werden gebeten sich mit der KPI Augsburg unter Tel. 0821/323-3810 in Verbindung zu setzen.

Innenstadt – Mann zeichnet Gespräch bei Polizei auf

Am Montag, den 15.04.2019, gegen 21:45 Uhr befand sich ein 21- jähriger Kosovare bei der Verkehrspolizei Augsburg, da gegen Ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz betrieben wurde. Im Rahmen der Abarbeitung wurde der Jourstaatsanwalt kontaktiert. Nach Abschluss des Telefonats tippte der Mann ständig auf sein Smartphone. Es wurde festgestellt, dass der Mann das Gespräch widerrechtlich aufgezeichnet und direkt verschickt hat. Prompt war ein weiteres Gespräch mit dem Staatsanwalt notwendig, da nun eine weitere Straftat, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, im Raum stand. Entsprechend wurde die zu hinterlegende Sicherheitsleistung noch erhöht, bevor der Mann entlassen wurde, nicht jedoch, ohne vorher die Aufzeichnung gelöscht zu haben.