Polizeibericht Augsburg und Region vom 17.12.2020

Innenstadt – Falscher Polizist
 
Am 16.12.20, gegen 10.00 Uhr, erhielt ein Senior einen Anruf eines angeblichen Oberkommissars, zudem wurde zu dem Gespräch ein weiterer „Kollege“ zugeschalten. Die angeblichen Polizisten fragten, ob ein Zugang zum Online-Banking bestehen würde. Nachdem dies verneint wurde, beendeten die Täter das Gespräch, ohne dass es zu einer Geldforderung kam.

Im Zusammenhang mit dem Phänomen „Falscher Polizist / Falsche Amtsperson“ rät die Polizei:

• Beenden Sie das Gespräch und wählen Sie selbst den Polizeinotruf unter 110.
• Die Polizei fordert niemals Bargeld oder Wertsachen, um zu ermitteln.
• Die Polizei ruft nicht unter der Notrufnummer 110 bei Ihnen an.
• Die Polizei bittet Sie nicht, Ihr Erspartes von der Bank oder Sparkasse zu holen.
• Die Polizei erfragt keine Kontoverbindung und keinen Zugang zum Online-Banking.
• Zeigen Sie niemandem Ihre Wertsachen.
• Geben Sie, auch telefonisch, keine Auskunft über Ihr Vermögen, zu persönlichen Daten oder zu Ihren Wohnverhältnissen.
• Übergeben Sie an Unbekannte kein Bargeld oder Wertgegenstände an der Haustüre.
• Lassen Sie sich an der Haustüre den Ausweis des angeblichen Behördenmitarbeiters zeigen. Beim geringsten Zweifel, fragen Sie telefonisch bei der Behörde nach. Während des Telefonats lassen Sie die Person vor Ihrer geschlossenen Haustüre warten. Die Telefonnummer der angegebenen Behörde suchen Sie sich selbst heraus.

Auch Corona wird derzeit von Betrügern genutzt. So fordern falsche Enkel Geld für eine medizinische Behandlung oder das angebliche Gesundheitsamt möchte in die Wohnung, zudem sind Varianten mit Geldforderungen für Corona Tests oder Impfungen möglich. Auch hier gelten die o.g. Tipps, übergeben Sie kein Geld an unbekannte Personen und lassen Sie unbekannte Personen nicht in ihre Wohnung.

Weitere Hinweise finden sie auch unter: www.polizei-beratung.de

 

Pöbeleien in der Straßenbahn
 
Am 16.12.20, gegen 8.15 Uhr, pöbelte ein 39-Jähriger andere Fahrgäste in der Straßenbahn Linie 6 an. Mehrere Personen verließen daraufhin die Trambahn an der Afrabrücke. Ein 30-jähriger Fahrgast wurde unflätig beleidigt, da er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Anzumerken ist, dass der 30-Jährige ein ärztliches Attest vorweisen kann und von der Maskenpflicht befreit ist. Übrigens, auch der 39-Jährige trug keine Mund-Nasen-Bedeckung, hatte jedoch kein Attest und somit keine Befreiung von der Tragepflicht. Er wurde wegen Beleidigung und wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.