Polizeibericht Augsburg und Region vom 22.11.2021

Region

Aichach In Schlangenlinien unterwegs 

Am Sonntag (21.11.2021), gegen 18.50 Uhr, wurden Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße B300 (Bereich Dasing) auf einen Schlangenlinien fahrenden Opel-Fahrer aufmerksam. Einsatzkräfte konnten den 65-jährigen Pkw-Fahrer wenig später auf Höhe der Anschlussstelle Aichach-West aufnehmen, von der B300 ableiten und in der Augsburger Straße einer Verkehrskontrolle unterziehen. Dabei stellten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Bei dem Beschuldigten wurde wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein sichergestellt.

 

Königsbrunn Unfallflucht unter Drogen- und Alkoholeinfluss 

Am gestrigen Sonntag (21.11.2021), um 12.40 Uhr, befuhr ein 57-jähriger Mann mit seinem Pkw die Haunstetter Straße in südliche Richtung. Als er an der Kreuzung bei der Augsburger Straße an der roten Ampel anhielt, fuhr ihm ein anderer Pkw hinten auf. Nach dem Zusammenstoß setzte dieses Fahrzeug plötzlich zurück, wechselte die Fahrspur und fuhr einfach in Richtung Süden weiter. Kurze Zeit später kam der Unfallverursacher sogar wieder zur Unfallstelle zurück, fuhr aber diesmal ohne anzuhalten in Richtung Norden weiter. Der 57-Jährige hatte sich allerdings bereits nach dem Zusammenstoß das Fabrikat und Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken können, sodass die Halteradresse in Augsburg von einer Polizeistreife überprüft wurde. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Flüchtigen um einen 30-jährigen Mann handelte, der offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Da ein Alkoholtest einen Wert von über 1,6 Promille ergab und auch ein Drogentest hinsichtlich des Konsums von Cannabis positiv verlief, wurde der Mann zur Durchführung einer Blutentnahme mitgenommen und sein Führerschein sichergestellt. Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wird insgesamt auf ca. 8.000 Euro geschätzt. Der Verursacher muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

 

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