Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten dann aber fest, dass gegen den Unfallverursacher seit Mitte Dezember letzten Jahres ein rechtskräftiges Fahrverbot besteht und er deshalb seinen Führerschein für einen Monat lang schon längst hätte abgeben müssen. Den Führerschein konnten die Beamten auch jetzt nicht sicherstellen bzw. beschlagnahmen, da der 25-Jährige bei der Kontrolle angab, selbigen verloren zu haben.
Zu guter Letzt lag auch noch eine Fahndungsnotierung gegen ihn vor, da er die Bezahlung einer Geldbuße offenbar auch „vergessen“ hatte. Dies konnte er nun vor Ort nachholen, was er auch unverzüglich machte, um den deswegen bestehenden Haftbefehl abzuwenden.
Zu dem Unfallschaden kommt nun auch noch eine Anzeige wegen Fahren trotz Fahrverbots hinzu.