Pfersee – Anhänger angefahren
Am 22.03.2021 wurde ein in der Leonhard-Hausmann-Straße auf Höhe der einstelligen Hausnummern geparkter Anhänger zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr durch ein unbekanntes Fahrzeug angefahren. An dem Anhänger konnte im Bereich des linken Radkastens schließlich ein Schaden, der auf circa 100 Euro geschätzt wurde, festgestellt werden.
Hinweise bitte an die PI Augsburg 6 unter 0821/323 2610.
Innenstadt – Taschendiebstahl im Supermarkt
Am 22.03.2021 teilte eine Rentnerin aus Augsburg der Polizei mit, dass ihr beim Einkaufen am Vormittag desselben Tages zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr der Geldbeutel aus der Handtasche gestohlen worden sei. Die ältere Dame befand sich zum Tatzeitraum in der Reichenberger Straße in einem dortigen Discounter und hatte ihre Handtasche in den Einkaufswagen gelegt. Der unbekannte Täter hatte sich in einem unbeobachteten Moment des Geldbeutels bemächtigt.
Die Polizei warnt davor Handtaschen und Einkaufstüten unbeobachtet in Einkaufswagen zu belassen. Tragen sie Geldbörsen am besten körpernah in verschlossenen Jacken-Innentaschen.
Hinweise bitte an die PI Augsburg Süd unter 0821/323 2710.
Universitätsviertel – Auffahrunfall im berauschten Zustand
Am 22.03.2021 kam es gegen 16:20 Uhr auf der Haunstetter Straße in südlicher Fahrtrichtung zu einem Verkehrsunfall. Eine 18-jährige Fahrschülerin wollte unter Anleitung ihres Fahrlehrers auf die Rumplerstraße abbiegen, musste jedoch an einer roten Ampel halten. Ein hinter ihr fahrender 24-jähriger Mann übersah das bremsende Fahrschulauto und fuhr der jungen Fahrschülerin auf. Alle Beteiligten blieben unverletzt, jedoch entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 8.000 Euro. Die hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Augsburg Süd stellten bei dem 24-jährigen Pkw-Fahrer im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme Alkoholgeruch und drogentypische Verhaltensweisen fest. Der junge Mann musste im Folgenden eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und die Beamten stellten seinen Führerschein sicher. Der Unfallverursacher muss sich nun unter anderem wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs – infolge anderer berauschender Mittel“ verantworten.