Polizeibericht Augsburg und Region vom 25.09.2022

Haunstetten-SiebenbrunnJugendliche zum Trinken gezwungen

Am Freitag befanden sich gegen 22.15 Uhr mehrere Jugendliche in der Krankenhausstraße. Dort vertrieben sich die größtenteils 13- bis 16-Jährigen mit Trinkspielen die Zeit. Dies entging auch den Anwohnern nicht. Als eine Zeugin beobachte, wie eine 13-Jährige von mindestens zwei weiteren weiblichen Jugendlichen offenbar auf die Knie und zum Trinken von Wodka gezwungen wurde, verständigte sie die Polizei. Eine Streife traf kurz darauf in der Krankenhausstraße ein und kümmerte sich um die 13-Jährige. Diese war so stark alkoholisiert, dass sie nicht mehr gehfähig war und sich kaum artikulieren konnte. Es wurde umgehend ein Rettungswagen alarmiert. Gleichzeitig stellte eine weitere Streife die mutmaßlich beteiligten Jugendlichen im näheren Umfeld fest und nahm deren Personalien auf.

Die Eltern der Jugendlichen wurden von der Polizei über den Vorfall informiert und gebeten, ihre Kinder vor Ort bzw. an der Inspektion abzuholen. Die 13-Jährige wurde nach einer Behandlung im Rettungswagen ebenfalls an deren Mutter übergeben.

Gegen die Jugendlichen wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung ermittelt.


 

Betrunken auf E-Scooter kein Einzelfall

Hochfeld – Am Samstag gegen 04.15 Uhr war ein 32-Jähriger mit einem Leih-E-Scooter in der Schertlinstraße unterwegs. Einer Polizeistreife fiel seine unsichere Fahrweise auf und hielt den Mann anschließend an. Auch bei der Verkehrskontrolle zeigte sich eine deutliche Alkoholisierung des Mannes. Ein Atemalkoholtest beim 32-Jährigen ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille, weshalb eine Blutentnahme notwendig war. Außerdem wurde sein Führerschein sichergestellt. Sollte die Blutuntersuchung einen Wert von 1,1 Promille oder mehr bestätigten, muss sich der Mann wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Dies blieb jedoch in der Nacht von Freitag auf Samstag kein Einzelfall. In der Innenstadt wurden mehrfach Personen festgestellt, die alkoholisiert auf E-Scootern unterwegs waren.

Gegen 01.45 Uhr fuhr ein 23-Jähriger mit seinem E-Scooter in der Reichenberger Straße und wurde von der Polizei kontrolliert. Er war mit knapp 1,3 Promille deutlich betrunken. Auch bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein wegen einem wahrscheinlichen Entzug der Fahrerlaubnis sichergestellt.

In der Rosenaustraße war ein 27-Jähriger gegen 04.00 Uhr mit 0,66 Promille unterwegs. Kurz zuvor wurde eine 44-Jährige am Willy-Brandt-Platz kontrolliert, die mit knapp einem Promille deutlich alkoholisiert war. Beide erwartet wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.

Die Polizei weist in Zusammenhing nicht zum ersten Mal darauf hin, dass auf einem E-Scooter die gleichen Alkoholgrenzen wie bei Kraftfahrzeugen gelten. Auch die Folgen sind dieselben: So droht bei Promillewerten von 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird wegen einer Straftat ermittelt. Hier muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden. Bei sog. Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Alkoholwert von 0,3 Promille zu einem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Strafverfahren führen. Dabei ist neben den rechtlichen Folgen vor allem ein Aspekt entscheidend: Alkohol kann nicht nur am Steuer, sondern auch am Lenker zu gefährlichen Verkehrssituationen oder gar Unfällen führen. „Don`t drink & drive“ gilt somit auch für Fahrende auf E-Scootern.

 

LechhausenBetrunken mit Pkw unterwegs

Am Samstag gegen 02.35 Uhr wurde ein 51-Jähriger einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann war zu dieser Zeit mit seinem Pkw in der Raiffeisenstraße unterwegs. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Um eine spätere Weiterfahrt auszuschließen, wurde der Fahrzeugschlüssel sicherstellt. Auch sein Führerschein wurde beschlagnahmt, da von einem späteren Entzug der Fahrerlaubnis auszugehen ist. Beim 51-Jährigen wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Mann muss mit einer Anzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss rechnen.