Die Schwerpunktaktion richtete sich an alle Verkehrsteilnehmer. Bei den Kraftfahrzeugen wurde u.a. die Einhaltung der seit 2020 geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch Geschwindigkeitsmessungen überprüft. Außerdem achteten die Beamten auf das Verhalten von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrern, z.B. beim Überholen. Aber auch Radfahrer und deren Verhalten auf dem Fußgängerweg standen im Fokus.
Bei Fehlverhalten wurden Verkehrsteilnehmer sofort angehalten und der jeweilige Verstoß noch vor Ort geahndet.
Bei den Kontrollaktionen wurde das Verhalten von mehreren hundert Verkehrsteilnehmern überprüft. Dabei wurden 63 Geschwindigkeitsverstöße von Kraftfahrzeugführern festgestellt (50 gebührenpflichtige Verwarnungen, 13 Ordnungswidrigkeitenanzeigen). Auch 239 Radfahrer wurden kontrolliert. In 116 Fällen wurde die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg, der für Radverkehr freigegeben ist, missachtet. Weil dabei kaum Fußgänger unterwegs waren und niemand behindert oder gefährdet wurde, beließen es die Beamten in den meisten Fällen bei einer mündlichen Verwarnung. Auch sogenannte Geisterradler wurden angehalten.
Die Polizei zieht insgesamt ein positives Fazit der Schwerpunktaktion, zu der sich der Großteil der Verkehrsteilnehmer sehr positiv geäußert haben. Dass man dabei auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer geachtet hat, unterstreicht den Appell von Polizeivizepräsident Markus Trebes anlässlich der Veröffentlichung der Verkehrsstatistik vergangene Woche:
„Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann durch sein eigenes Verhalten, durch Rücksichtnahme und Umsicht zur Verkehrssicherheit beitragen. Dazu muss sich jeder seiner Verantwortung im Straßenverkehr für sich und andere bewusst sein.“