Am Donnerstag, den 15. Januar, sprach das Amtsgericht Kempten ein Urteil im Fall eines polnischen Drogenschmugglers. Der Mann, der am 6. Juni 2025 in der Nähe von Lindau mit knapp 2,5 kg Betäubungsmitteln aufgegriffen wurde, erhielt eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Polizeikontrolle und Flucht
In der Nacht des 6. Juni 2025 gerieten zwei Insassen eines Fahrzeugs mit polnischer Zulassung bei einer Grenzkontrolle in der Nähe von Lindau (Hörbranz) in den Fokus der Bundespolizei. Bei der Durchsuchung des Autos entdeckten die Beamten im Kofferraum unter dem Reserverad mehrere Säcke mit Tabletten und einer kristallinen Substanz, die später als Betäubungsmittel identifiziert wurden. Während der intensiven Durchsuchung gelang dem 24-jährigen Fahrer die Flucht in ein Waldstück. Trotz einer großangelegten Fahndung, unterstützt von Drohnen und einem Polizeihubschrauber, scheiterte die Suche.
Erneute Kontrolle und Festnahme
Am 25. Juli 2025, fast zwei Monate nach der Tat, kontrollierten Polizisten in Selb erneut ein Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen, dessen Fahrer sich als der flüchtige Verdächtige herausstellte. Er wurde festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, bevor am 15. Januar 2026 das Gerichtsverfahren gegen ihn stattfand.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Während der Gerichtsverhandlung gestand der polnische Staatsbürger, als Kurierfahrer tätig gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert, doch das Gericht entschied auf zwei Jahre auf Bewährung. Das zuvor abgesessene halbe Jahr Untersuchungshaft wurde auf die Strafe angerechnet, sodass der Mann am selben Tag freikam. Zudem wurde ihm auferlegt, 2.400 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hat weiterhin die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

