Wer positiv getestet ist, sollte weiterhin nicht auf den Anruf des Gesundheitsamts warten. Pflicht ist, sich in häusliche Isolation zu begeben, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Im besten Fall übermittelt man dann seine Angaben mit dem Formblatt an das Gesundheitsamt, das auf der Corona-Seite des Landratsamts dafür bereitsteht (www.corona-aic-fdb.de).

Das führt für beide Seiten zu einer Erleichterung und zu einer schnelleren Bearbeitung. Weiterer Vorteil für die positiv getesteten Personen: Ab sofort erhält man direkt nach der Übermittlung, sofort und automatisch eine vorläufige Quarantänebescheinigung. Darauf ist die Dauer der Quarantäne benannt und ab wann diese gegebenenfalls verkürzt werden kann.
Auch kann diese Bescheinigung verwendet werden, um den Arbeitgeber zu informieren.


