Quarantäne | Corona-Infektionsfälle in zentralen Aufnahmestellen für Asylbewerber in Augsburg

Für alle Bewohnerinnen und Bewohner in den zentralen Aufnahmestellen für Asylbewerber in Augsburg (Steinerne Furt 75 und Aindlinger Straße 16) hat die Stadt Augsburg eine Quarantäne bis 23. September 2020 angeordnet.

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Reiner Erben | Archivbild: Wolfgang Czech

„Die Maßnahme dient dem Schutz der Menschen in den Unterkünften und den soll eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern“, so Gesundheitsreferent Reiner Erben.

Das städtische Gesundheitsamt Augsburg hat am vergangenen Sonntag festgestellt, dass sich zwei Bewohner des Behördenzentrums in der Aindlinger Str. 16 mit dem SARS-CoV-2 Virus angesteckt haben. Sie waren dort am 1. September aufgenommen und auf Corona getestet worden.
„Nachdem in der Zeit zwischen Testung und Testergebnis einige Bewohner aus dem Behördenzentrum in die Einrichtung Steinerne Furt 75 verlegt worden sind, musste auch für diesen Standort Quarantäne angeordnet werden“, begründet Erben das Vorgehen.

Da gestern für drei weitere Bewohner positive Testergebnisse eingetroffen sind, wurde die zunächst bis zum 21. September angeordnete Quarantäne um zwei weitere Tage verlängert.
Alle positiv getesteten Personen wurden sofort isoliert und von der Regierung von Schwaben in die eigens für diesen Zweck hergerichtete Quarantäneeinrichtung in der Inninger Unterkunftsdependance verlegt, wo sie in häuslicher Absonderung betreut und medizinisch überwacht werden. Sie dürfen die Einrichtung erst wieder verlassen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist.
Mit Unterstützung der Regierung ermittelte Kontaktpersonen wurden im Isolierbereich der Unterkunftsdependance Kobelweg untergebracht. Sie verbringen dort 14 Tage in Quarantäne, bis ein erneuter Corona-Abstrich belegt, dass sie sich nicht angesteckt haben

Vom Gesundheitsministerium festgelegt

Nach einer Festlegung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sollen aufgrund der medizinisch-fachlichen Bewertung bei jeder positiven Feststellung einer SARS-CoV-2 Erkrankung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten der betroffenen Unterkunft getestet und die gesamte Einrichtung mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden.