Wenn der Schnee leise vom Himmel rieselt, fühlt sich der Winter für viele Menschen erst wirklich vollständig an. Allerdings bedeuten Schnee und Eis auch einiges an Arbeit. Hat sich der Schneefall gelegt, müssen die Gehwege geräumt und gestreut werden.

Die lokale Verwaltung sorgt allerdings nur für die Räumung der Straßen und der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Räumpflicht für die Gehwege wird an die Besitzer der anliegenden Grundstücke weitergegeben. Doch welche Regeln gelten bei der Räumpflicht?
In diesem Artikel gibt es alle wichtigen Informationen rund um das Thema Räumpflicht. Es wird erklärt, wer für die Entfernung des Schnees im Winter verantwortlich ist und was man beim Räumen beachten muss. Außerdem zeigen wir, worauf es beim Streuen ankommt und welche negativen Auswirkungen Streusalz hat.
Wer genau über seine Pflichten Bescheid weiß, vermeidet unnötigen Stress und kann den verschneiten Winter trotzdem genießen.
Räumpflicht: Wer muss den Winterdienst erledigen?
Eigentlich liegt die Pflicht, für sichere und nutzbare Wege zu sorgen, bei den Gemeinden. Im Normalfall wird diese aber über die Gemeindesatzung an die Einwohner übertragen. Wer ein Haus oder ein Grundstück besitzt, muss die anliegenden Gehwege von Schnee befreien und gegen Glatteis streuen.
Bei Mietshäusern wird diese Pflicht in vielen Fällen erneut weitergegeben: vom Vermieter an den oder die Mieter. Das steht dann in der Hausordnung und die Räumpflicht wird tageweise zwischen den Mietern aufgeteilt. Ist ein Mieter verhindert, muss er an diesem Tag einen Ersatz finden. Alternativ kann der Vermieter auch ein Unternehmen für den Winterdienst engagieren. Die Kosten dafür tragen die Mieter als Nebenkosten.
Der Vermieter muss allerdings alle nötigen Materialien für die Räumung, zum Beispiel eine Schneeschaufel, Streusplitt oder Streugranulat für Winter, zur Verfügung stellen.
Das muss man beim Schnee räumen beachten
Wer den Gehweg von Schnee befreit, muss dabei ein paar Dinge beachten. Es genügt nämlich nicht, nur einen engen Pfad auf dem verschneiten Weg zu räumen. Zwei Fußgänger sollen auf dem geräumten Gehweg aneinander vorbeilaufen können. Typischerweise geht man von einer Breite von etwa einem Meter aus. Allerdings schreiben manche Gemeinden auch einen höheren Wert vor.
Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss der Straßenrand vor dem Grundstück begehbar gemacht werden. Wer ein Grundstück besitzt, das an einer Ecke liegt, der muss alle angrenzenden Seiten räumen.
Hat es besonders viel geschneit, können nach dem Räumen große Schneehaufen entstehen. Hier muss man darauf achten, dass der Schnee nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt wird und den Verkehr behindert. Im Zweifelsfall muss man den Schnee auf einen Grünstreifen oder einen Platz auf dem eigenen Grundstück befördern.
Wenn sich der Schnee am Rand des Gehwegs sammelt, muss man darauf achten, Abwasserkanäle nicht zu bedecken. Dort muss das Wasser ablaufen können, wenn der Schnee zu schmelzen beginnt.
Zu welchen Uhrzeiten muss geräumt werden?
Auch wenn man zum Schneeräumen verpflichtet ist, heißt das nicht, dass man sofort zur Schaufel greifen muss, wenn es beginnt zu schneien. Besonders nachts muss niemand nach draußen in die Kälte, um den Gehweg freizumachen. Um wie viel Uhr die Räumpflicht beginnt, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In den meisten Fällen müssen der Schnee und das Eis aus der vorigen Nacht werktags zwischen 7 Uhr und 8:30 Uhr entfernt worden sein. Am Wochenende ist es oft ein wenig später.
Schneit es tagsüber, muss der Gehweg regelmäßig geräumt werden, damit er benutzbar bleibt. Wenn sich also nach einem Schneefall eine gewisse Menge gesammelt hat, muss man wieder ans Werk. Es ist sinnvoll, die örtlichen Regelungen nachzulesen, damit man weiß, was gefordert wird. Wer die Räumpflicht nicht erfüllt, kann eine Geldstrafe erhalten. Außerdem kann Schmerzensgeld verlangt werden, wenn eine Person sich auf dem verschneiten oder vereisten Weg verletzt.
Wie gut wirkt Streusalz gegen Glätte?
Wenn das Eis auf dem Gehweg glitzert, bedeutet das Rutschgefahr. Ein bewährtes Mittel dagegen ist das Streuen. Es besteht aus Steinsalz und einem Zusatz, der das Verklumpen verhindert.
Kommunale Dienste nutzen Streusalz, um die Straßen frei von Eis zu halten. Das Salz kann selbst bei niedrigen Temperaturen dafür sorgen, dass das Eis sich spurlos auflöst. Je nach Mischung klappt das sogar bis -20 Grad Celsius.
Allerdings haben viele Gemeinden den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen inzwischen verboten. Wer dann trotzdem mit Salz streut und erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Der Grund dafür sind die negativen Effekte für die Umwelt.
Umweltbelastung durch Streusalz
Der Versuch, den Einsatz von Streusalz zu reduzieren, hat gute Gründe. Das Salz kann die Umwelt auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Wenn das Streusalz ins Erdreich versickert, greift es die Wurzeln von Bäumen und Pflanzen an. In Seen und Flüssen sorgt es für eine Versalzung des Wassers. Selbst in der Kläranlage ist das Streusalz nicht richtig aus dem Abwasser entfernbar. Das Salz sorgt für Erosion an Autos, Brücken und anderen Installationen aus Stahl oder Eisen.
Streusalz schadet auch den Tieren. Hunde können Entzündungen an ihren Pfoten bekommen, wenn sich Streusalz an ihnen ablagert. Haustierbesitzer müssen hier besonders achtsam sein.
Alternative Streumittel sind umweltfreundlich
Inzwischen gibt es einige Alternativen zum Streusalz, die von Umweltschützern empfohlen werden. Natürliche Streumittel wie Holzspäne, Sand oder Rollsplitt sind in vielen Geschäften zur Winterzeit erhältlich. Im Gegensatz zum Streusalz sollen sie das Eis nicht schmelzen, sondern lediglich für besseren Halt auf der rutschigen Oberfläche sorgen. Dabei ist es wichtig, eine ausreichende Menge zu streuen. Für jeden Quadratmeter Fläche benötigt man ungefähr 100 Gramm Streumittel. Diese natürlichen Mittel kann man im Frühjahr mit dem Besen wieder entfernen.
Eine weitere Alternative ist Streugranulat, das ebenfalls die Rutschgefahr reduziert. Hier muss man aber auf die Inhaltsstoffe des Produktes achten. Umweltschonendes Streugranulat erkennt man unter anderem am Umweltsiegel “Blauer Engel”. Diese Streumittel enthalten kein Salz und keine giftigen oder schädlichen Substanzen.
Fazit
Schnee sorgt für eine bezaubernde Stimmung in der Winterzeit. Allerdings läuten die Schneeflocken auch den Beginn der Räumpflicht ein. Der Gehweg vor der Haustür muss für Fußgänger benutzbar sein. Hausbesitzer oder Mieter sind für die Entfernung des Schnees zuständig. Jeden Morgen und über den Tag verteilt muss immer wieder Schnee geräumt und der Gehweg gestreut werden. Dafür nutzt man am besten umweltschonende Streumittel. Streusalz ist in den meisten Gemeinden nicht mehr erlaubt. Oft lässt sich Glatteis vermeiden, wenn man Schnee wegräumt, bevor er sich festsetzen und gefrieren kann. Nach erledigter Arbeit kann man sich drinnen wieder aufwärmen.


