Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Memmingen setzt auf die Offene Ganztagsschule

Ab 2026 haben Familien einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ihrer Schulanfänger in der ersten Klasse. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch auf die jeweils nachrückende Jahrgangsstufe ausgeweitet, bis ab 2029 die Möglichkeit bestehen muss, alle Grundschulkinder ganztags zu betreuen. So legt es das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes fest. Wie können Kommunen nun diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen? Die Stadt Memmingen war dazu im Gespräch mit dem Staatlichen Schulamt und den Leitungen der Memminger Grundschulen. Über das in diesem Gespräch abgestimmte zukünftige Vorgehen informierte Jörg Haldenmayr, Leiter des Referats Jugend, Familie und Soziales, den Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales.Kids Gf068113C3 1280

Die grundsätzliche Ausrichtung gehe zur Ganztagsbetreuung der Kinder in den Schulen, informierte Haldenmayr. Bereits jetzt seien die Horte nicht mehr voll ausgelastet, da immer mehr Schulkinder die bereits bestehenden Ganztagsangebote der Schulen nutzen. Besonders was Inklusion angehe, bedeute die Ganztagsbetreuung in den Schulen eine konsequente Fortentwicklung, betonte der Referatsleiter, wobei die notwendige Individualförderung, die aktuell hochqualifiziert in den Horten stattfinde, in die Schulen verlagert werden müsse. In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und den Grundschulen habe sich die Stadt Memmingen dazu entschieden, den neuen Rechtsanspruch über unter Schulaufsicht stehende Betreuungsangebote, in der Regel die offene Ganztagsschule, umzusetzen. Dabei muss eine Betreuung von Montag bis Freitag bis jeweils 16 Uhr sichergestellt werden sowie während eines Großteils der Ferien.

„Basierend auf den bereits vielfältig bestehenden, bewährten Betreuungsangeboten an unseren Grundschulen, wollen wir diese anhand der Schülerprognosen entwickeln“, erläuterte Oberbürgermeister Manfred Schilder. „Dies ist freilich nur mit erheblichen baulichen Investitionen und einer deutlich ausgebauten finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Schulen seitens der Stadt Memmingen zu stemmen.“ Die Bayerische Staatsregierung rechnet mit einer Auslastung des zukünftigen Betreuungsangebots von bis zu 80 Prozent der Grundschulkinder. Bei prognostizierten rund 2000 Grundschulkindern in Memmingen im Jahr 2029 müsse daher eine Betreuung für rund 1600 Kinder sichergestellt werden. Aktuell gibt es in Memmingen 225 Plätze in den städtischen Horten, und 550 Kinder nutzen die Offenen Ganztagsangebote der Schulen, Tendenz steigend.

Ein Ausbau der Hortstruktur zur Umsetzung des zukünftigen Rechtsanspruchs parallel zum Ausbau der Schulen für die stetig weiterwachsenden Offenen Ganztagsangebote sei für die Stadt trotz in Aussicht gestellter staatlicher Unterstützung finanziell nicht ansatzweise zu stemmen, erläuterte Jörg Haldenmayr. Dazu komme der Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Hortinfrastruktur werde zu Häusern für Kinder weiterentwickelt; dieses Konzept komme ohne die tradierte Beschränkung einer „klassischen“ Einrichtung auf eine bestimmte Altersgruppe aus und gestalte die Übergänge fließend.

Personell gelte es freilich, die Schulen in ihrer umfassenden Betreuungsaufgabe zu unterstützen, sei es durch organisatorische Unterstützung oder durch Kooperationsmodelle mit unterschiedlichen Trägern. Zudem werde sich bei der bisher durch die Jugendhilfe im Hort geleisteten Individualförderung/ Eingliederungshilfe der Wirkort hin zur Schule verändern