Revision im Schuhbeck-Prozess: Starkoch zieht vor Bundesgerichthof

Der Fall Alfons Schuhbeck wird künftig am Bundesgerichthof in Karlsruhe weitergeführt. Schuhbeck hat die Begründung seiner Revision fristgerecht eingereicht. Zuvor wurde der Starkoch wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.