Rote Corona-Ampel für den Landkreis Oberallgäu ab Sonntag

Die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7-Tagen (7-Tage-Inzidenz) liegt im Landkreis Oberallgäu am 07.11.2021 bei 555,3. Die Auslastung der Intensivbetten im Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Allgäu betrug gestern 86,6 Prozent. Aufgrund dieser Überschreitungen gilt der Landkreis nun als regionaler Hotspot, in dem damit ab Sonntag, dem 07. November, die Regelungen der roten Krankenhausampel gelten.

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Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Die entsprechende Bekanntmachung mit Hinweisen zu den nun geltenden Regelungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.oberallgaeu.org  veröffentlicht.

Appell des Gesundheitsamtes

Die Infektionszahlen steigen weiter, was insbesondere für die Kliniken dramatische Auswirkungen hat; die Belastung der medizinischen Versorgungssysteme ist bereits am Anschlag. Viele Infektionen ereignen sich bei jungen Menschen, die Herbstferien bringen nur vorübergehende Entspannung in den Schulen, in den Kitas nehmen die Fälle hingegen wieder zu. Aufgrund des beinahe normalisierten Soziallebens sind die Zahlen der Kontakte im Verhältnis zu den Indices sehr hoch, eine Weiterverbreitung des Coronavirus war und ist damit vorprogrammiert. Dem steht nach wie vor eine zu niedrige Durchimpfungsrate gegenüber, daher der dringende Appell sich unbedingt impfen zu lassen.

Das Gesundheitsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger nochmals dringend um Mithilfe:

  • Wenn jemand positiv getestet wurde, muss er sich umgehend in häusliche Isolierung begeben. Der/die Betroffene soll bitte seine engen Kontaktpersonen selbst informieren, damit auch diese sich achtsam und angemessen verhalten können.
  • Wer positiv getestet wurde, hat eine 14-tägige Quarantäne, die im Falle von Erkrankung auch für den Geimpften nicht verkürzbar ist.
  • Geimpfte Kontakte müssen zwar nicht in Quarantäne, sollten aber unbedingt hinsichtlich Risikogruppen und sensiblen Bereichen (v.a. Kliniken, Pflege stationär wie ambulant, Schulen und Kitas) aufpassen. Wenn die Behörde aufgrund der Abfrage bei den Positiven Kenntnis von dieser Personengruppe hat, nimmt sie Kontakt zu Beratungszwecken auf und legt in Ausnahmefällen Auflagen fest.

Ungeimpfte Kontakte haben sich in Quarantäne zu begeben, diese dauert 10 Tage und kann –nur sofern keine Symptome auftreten- frühestens ab Tag 7 durch negative Testung vorzeitig beendet werden.

Weiter ist es wichtig, dass Erkrankte mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt Kontakt aufnehmen, um entsprechend versorgt und auch dort getestet zu werden; weiter geht es auch um das Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Schnelltestpositive Personen benötigen eine rasche Bestätigung durch eine PCR-Testung, daher sollten sich diese Personen (sofern sie nicht wegen Erkrankung beim Hausarzt getestet wurden) per Mail an das Gesundheitsamt wenden, damit sie ins kommunale Testzentrum fahren können. Es wird dort aber auch niemand abgewiesen, der gleich mit seinem Schnelltest (als Beleg) dorthin geht.

Von Anrufen bittet die Behörde aufgrund der immensen Kontaktaufnahmen abzusehen, in dringenden Fällen ist der beste Weg eine Anfrage per Mail an gesundheitsamt@lra-oa.bayern.de

Die Indices werden kurz kontaktiert, damit sie wissen, dass das Gesundheitsamt die Meldung erhalten hat (jeder bestätigte Fall muss von den Laboren an die Behörde gemeldet werden) und die daraus resultierende Quarantäne klar ist. Der Vorgang beansprucht aufgrund der sehr hohen Zahlen Zeit, Anfragen der Bürger zwecks Kontaktaufnahme beschleunigen dies nicht, die Meldungen werden ohnehin schnellstmöglich bearbeitet.

Kontaktpersonen werden weiterhin durch das Gesundheitsamt nur in Einzelfällen (siehe oben) angerufen. Auch die Bearbeitung bzw. Erstellung von Bescheinigungen bei den Betroffenen kann sich aktuell weiter verzögern.