Rund 2.000 „Spaziergänger“ versammeln sich in Augsburger Innenstadt | Polizei zieht Bilanz

Am heutigen Samstag fand eine unangemeldete Versammlung in der  Augsburger Innenstadt statt. Die Polizei war – wie angekündigt – entsprechend  vorbereitet. Bereits im Vorfeld waren Einsatzkräfte an verschiedenen, relevanten Örtlichkeiten im Stadtgebiet spürbar präsent. 

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Archivbild

Gegen 17.00 Uhr befanden sich mehrere hundert Personen auf dem Rathausplatz. Die  Beamten informierten durch ein polizeiliches Lautsprecherfahrzeug die Anwesenden  über den weiteren Ablauf und die Rahmenbedingungen. Dabei wurde auch auf die  Einhaltung der aktuellen Regelungen und Vorschriften hingewiesen. Den  Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde anschließend die festgelegte Wegstrecke  mitgeteilt. Um einen kontrollierten Ablauf zu gewährleisten, fuhr das erwähnte  Lautsprecherfahrzeug um 17.10 Uhr an der Versammlungsspitze voraus. Die  Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten dem Fahrzeug und hielten sich an die  Anweisungen, die weiterhin über Lautsprecher mitgeteilt wurden. 

Im Bereich der Konrad-Adenauer-Allee entschieden sich mehrere Teilnehmer, nicht  mehr dem Lautsprecherfahrzeug der Polizei an der Spitze und somit der festgelegten  Wegstrecke zu folgen. Es entwickelten sich zwischenzeitlich zwei weitere Gruppierungen, die sich auf eigenen Weg – jeweils begleitet von Einsatzkräften – durch  die Innenstadt bewegten. 

Um die Gruppierungen entsprechend zu lenken und wieder zusammenzuführen,  wurden mehrmals Polizeiketten errichtet. Schließlich vereinten sich die Gruppierungen  nach und nach im Bereich der Maximilianstraße wieder. 

Letztendlich wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Polizei angewiesen,  die Versammlung ausschließlich stationär fortzuführen. Gegenteiliges Verhalten wurde  erneut durch das Errichten einer Polizeikette verhindert. Gegen 19.15 Uhr war die  Versammlung beendet. 

Nahezu alle der ca. 2000 bis 2500 Versammlungsteilnehmer verhielten sich am  heutigen Samstag friedlich. Vereinzelt versuchten jedoch kleinere Personengruppen  oder Einzelpersonen, die Polizeiketten zu durchbrechen.  

In einem Fall wurde dabei ein Polizeibeamter vorsätzlich zu Boden gestoßen. Die  verantwortliche Person wurde vorläufig festgenommen. Bei der anschließenden  Durchsuchung wurde ein Messer aufgefunden. Ein Strafverfahren wegen tätlichen  Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz  wurde eingeleitet. 

Gegenüber weiteren Personen musste im Bereich der Polizeiketten unmittelbarer  Zwang angedroht oder in Form von Schieben bzw. Drücken angewandt werden. Es  wurden nach bisherigem Stand weder Teilnehmer noch Einsatzkräfte verletzt. 

Zudem wurden während der Versammlung Personen festgestellt, die diese mit  Lautsprecheransagen aktiv leiteten. Gegen diese Personen wurden  Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der unterlassenen Versammlungsanzeige  eingeleitet. 

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