Rund 2.500 Freiwillige | Bei Corona-Pandemie jetzt Einsatz aus dem Pflegepool Bayern möglich

In Bayern können jetzt freiwillige Pflegekräfte über den Pflegepool rechtlich abgesichert bei Personalengpässen im Zuge der Corona-Pandemie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Ostersonntag hingewiesen.

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Ministerin Melanie Huml | Archivfoto: Wolfgang Czech

Huml betonte: „Bis jetzt haben sich bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) bereits rund 2.500 Freiwillige gemeldet. Bei personellen Engpässen aufgrund der Corona-Pandemie können wir auf Unterstützung durch den neuen bayerischen Pflegepool zurückgreifen. Für diesen Einsatz bin ich sehr dankbar.“

Die Ministerin unterstrich: „Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern kann den Katastrophenschutzbehörden auf Nachfrage die für die Region freiwillig gemeldeten Personen vermitteln. Die Verteilung der Freiwilligen auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erfolgt dann durch die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) vor Ort.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Freiwilligen, die sich im Pflegepool registriert haben, werden im vorliegenden Katastrophenfall als freiwillige projektbezogene Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes eingesetzt. Sie erhalten so Freistellungs- sowie Lohn- und Verdienstfortzahlungsansprüche auf Basis des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes. Die Freiwilligen werden während ihres Einsatzes von der Arbeitsleistung für ihren Arbeitgeber freigestellt und erhalten ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt. Selbstständige Freiwillige erhalten Ersatz für ihren Verdienstausfall. Diese Vorzüge gelten aber nur für die registrierten Helfer, die über den Pflegepool durch die örtliche FüGK in eine Einrichtung vermittelt werden. Nicht als registrierte Freiwillige gelten diejenigen, die selbstständig Kontakt zu einer Einrichtung aufnehmen und dort ihre Hilfe im Rahmen von Einzelvereinbarungen anbieten.“

Die VdPB hatte am 23. März 2020 eine Internetplattform freigeschaltet („Pflegepool“), auf der sich Personen mit einer Ausbildung oder Erfahrung im medizinischen und pflegerischen Bereich, die derzeit nicht aktiv in ihrem Beruf tätig sind und keiner Risikogruppe angehören, freiwillig melden können. Jetzt können sich neben Personen mit Ausbildung oder Erfahrung in einem pflegerischen Beruf und Intensiv- bzw. Beatmungserfahrung unter www.pflegepool-bayern.de auch folgende weitere Berufsgruppen melden:

  • Medizintechnische Radiologieassistenten (MTRA),
  • Medizin-technische Laboratoriumsassistenten (MTLA),
  • Operationstechnische Assistenten (OTA),
  • Anästhesietechnische Assistenten (ATA),
  • Medizinische Fachangestellte (MFA),
  • Notfallsanitäter,
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) oder
  • Hebammen.

Zur Vorbereitung auf den Einsatz werden auf der Website www.pflegepool-bayern.de verschiedene online abrufbare Schulungsmaterialen für die Pflegepoolkräfte, je nach Qualifikation, bereitgestellt.

Die Ministerin dankte der VdPB auch für die Einrichtung einer Krisenberatungs-Hotline. Das Beratungsteam ist unter der Nummer 089/2620715-10 zu erreichen und steht unter anderem Pflegenden für psychosoziale Krisenberatung zur Verfügung. Nähere Informationen wurden auf www.vdpb-bayern.de/corona-krisenberatung/ zusammengestellt.