Schon bald wieder mehr Besuche in bayerischen Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern möglich

Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird erweitert. Ab 29. Juni können Einrichtungen in Bayern dadurch deutlich mehr Besuche ermöglichen.

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Foto: Wolfgang Czech

Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird erweitert. Ab 29. Juni können Einrichtungen dadurch deutlich mehr Besuche ermöglichen. Für Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde bedeutet dies einen einem weiteren Schritt zu mehr Normalität. Gleichzeitig steht der Schutz der Gesundheit mit passgenauen Hygienekonzepten weiter an erster Stelle.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Altenheimen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und die Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein besonderes Risiko dar. Durch die Maßnahmen der Staatsregierung konnte das Ausbruchsgeschehen in diesen Einrichtungen deutlich zurückgedrängt werden. Gleichzeitig gilt es, sozialer Isolation und Vereinsamung entgegenzuwirken. Deshalb werden die derzeitigen Besuchsbeschränkungen durch einrichtungsindividuelle Schutz- und Hygienekonzepte ersetzt.

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Die Einrichtungen werden dabei mit einem Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Gesundheitsämter unterstützt. Wesentliche Eckpunkte sind das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher, sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.