Schulstart erfordert Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie

„Schulen und Kitas sind nicht nur Bildungseinrichtungen, sondern auch wichtige soziale Orte. Ziel muss es deshalb sein, zum Schulstart zu einem verlässlichen Schul- und Kitabetrieb zurückzufinden, der den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung in Einklang bringt“, sagt Bürgermeisterin Martina Wild,Referentin für Bildung und Migration. Vor diesem Hintergrund gelten für den Schulstart bestimmte Rahmenbedingungen.Gew Fordert Abkuehlungspausen An Schulen 1

Maskenpflicht

In den ersten beiden Unterrichtswochen (7. bis 18. September) müssen alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen – auch im Unterricht. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der
Jahrgangsstufen 1 bis 4 – einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen – sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum eingenommen haben. Ziel ist es, das
Infektionsrisiko durch Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer so weit wie möglich zu minimieren. Während die allgemeine Maskenpflicht auf dem Schulgelände weiter besteht, hängt die Frage, ob auch im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
muss, vom jeweiligen Infektionsgeschehen ab. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder spezifischemsonderpädagogischem Förderbedarf bestehen ggf. besondere Regelungen.

Drei-Stufen-Plan

Sollte sich das dynamische Infektionsgeschehen nachteilig entwickeln, wurde von den zuständigen staatlichen Ministerien (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) für den Schulbetrieb ein Drei-Stufen-Plan entwickelt. Dieser orientiert sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. In der Stadt Augsburg liegt dieser Wert derzeit bei 27,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen (Stand:07.09.2020). Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich unterschiedlich auf die Maskenpflicht und die Gestaltung des Unterrichts auswirken:

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner
(Maßstab Kreis):

Hier findet Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans statt. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 pro 100.000
Einwohner (Maßstab Kreis):

Die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichtsverpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.An den Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren muss in dieser Stufe im Unterricht keine Maske getragen werden,darauf weisen Fachleute ausdrücklich hin.

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner
(Maßstab Kreis):

Ab Stufe 3 wird wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer eingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen zeitlich befristet im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet werden – es sei denn, die baulichen Gegebenheiten vor Ort lassen die Einhaltung des Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke zu. Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen – einschließlich der Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren – verpflichtend.

Orientierungshilfe für das Gesundheitsamt

Die einzelnen Stufen bzw. das Erreichen oder Überschreiten der genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die aufgezeigten Veränderungen im Unterrichtsbetrieb aus, sondern sind als Orientierungshilfe für das Gesundheitsamt gedacht, das über die jeweiligen Stufen und Maßnahmen in Abstimmung mit der staatlichen Schulaufsicht zu entscheiden hat. Eine enge Abstimmung zwischen den staatlichen Schulaufsichtsbehörden,
dem städtischen Gesundheitsamt und dem Referat für Bildung und Migration ist über einen regelmäßigen Austausch gewährleistet.

Individuelles Hygienekonzept an jeder Schule

Auf der Basis des aktuellen Rahmen-Hygieneplans der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege entwickelt wurde, hat jede Schule ein individuelles Hygienekonzept erarbeitet, um einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb durchführen zu können. Hierin spielen etwa Laufwege, feste Gruppen, gestaffelte Unterrichts- und Pausenzeiten und das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume eine entscheidende Rolle. Von Seiten der Stadt Augsburg wurde die Schulhausreinigung der 70 zu betreuenden öffentlichen Schulen
entsprechend der Vorgaben des Rahmenhygieneplans bereits im April angepasst.

Gestaffelte Zeiten für den Unterrichtsbeginn

Die Stadt Augsburg hat die Möglichkeit eines gestaffelten
Unterrichtsbeginns primär an verkehrstechnisch neuralgisch zu
erreichenden Schulstandorten zuletzt in der vergangenen Woche
mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden besprochen. So
planen etwa die staatliche FOS/BOS und das Berufsschulzentrum
am Alten Postweg jeweils einen gestaffelten Unterrichtsbeginn, um
das zeitgleiche Schüleraufkommen in der Straßenbahnlinie 3 zu
entzerren. An den sprengelgebundenen Grund-, Mittel- und
Förderschulen sind derartige Maßnahmen nicht angezeigt, weil die Schülerinnen und Schüler für ihren Schulweg überwiegend keinen
öffentlichen Nahverkehr brauchen. Zudem ist eine Staffelung des
Unterrichtsbeginns für die einzelnen Schulen oft
schulorganisatorisch hinsichtlich Stundenplanung und
Personaleinsatz schwer zu bewerkstelligen. Letztendlich handelt es
sich hierbei immer um eine individuelle Entscheidung der jeweiligen
Schule in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen
Schulaufsichtsbehörden.

Zusätzliche Verkehrsleistungen für den Schülerverkehr

Hinsichtlich der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs wurde
vergangene Woche kurzfristig ein neues Förderprogramm des
Freistaats Bayern bekanntgegeben, um Maßnahmen zur befristeten
Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr zu
finanzieren („Vorübergehende Erhöhung der
Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-
19-Pandemie“ vom 02.09.2020).
Danach gewährt der Freistaat Bayern zur Verbesserung des
Infektionsschutzes im Schülerverkehr Zuwendungen zur Förderung
von zusätzlichen Verkehrsleistungen im ÖPNV, wenn auf den
betreffenden Linien mindestens 60 Prozent Schülerinnen und
Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen befördert
werden. Hierbei handelt es sich um eine Projektförderung in Höhe
von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die
Stadtwerke Augsburg bzw. der AVV Augsburg prüfen derzeit, ob im
Stadtgebiet entsprechend geförderte Verstärkerfahrten angeboten
werden können.

Aktuelle Informationen im Internet

Aktuelle Informationen zum Coronavirus können auf der Homepage
der Stadt Augsburg (https://www.augsburg.de/umweltsoziales/gesundheit/coronavirus) abgerufen werden. Spezielle
Informationen zu Schulen und Kitas können dort unter der Rubrik
„Infos für Eltern“ abgefragt werden. Hier sind auch Verlinkungen zu
den Informationsseiten der zuständigen Staatlichen Ministerien zu
finden (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zumunterrichtsbetrieb-
an-bayerns-schulen.html; Bayerisches
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php).