„Schutz, Sicherheit und Prävention“ | Ab heute Coronatests für jeden Bewohner in Bayern möglich

Der Bayerische Ministerrat hat gestern zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen und wird damit die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv ausbauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele „Schutz, Sicherheit und Prävention“.Covid 19 5057462 1920

Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag einen umfangreichen Ausbau der Corona-Tests bekanntgegeben. Ab heute kann jeder Mensch in Bayern sich, unabhängig von Symptomen und der Art der beruflichen Tätigkeit testen lassen. Die Kosten für die Tests, die auch mehrfach vorgenommen werden können, tragen die Krankenkassen bzw. der Freistaat Bayern. Auf den Bürger kommen keine direkten Kosten durch die Testung zu.

Weiterhin hat die Testung von Personen mit inschlägigen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten, oberste Priorität. Um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen, testen die Gesundheitsämter enge Kontaktpersonen von Erkrankten so früh wie möglich am ersten Tag der Ermittlungen und dann erneut fünf bis sieben Tage nach der Erstexposition.

Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen führen die Gesundheitsämter auch weiterhin systematisch Reihentestungen aller betroffenen Personen durch, um insbesondere vulnerable Personengruppen zu schützen, bei denen situationsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Bayerisches Testangebot ab 01.07.2020

Ab heute besteht, wie bereits benannt die Möglichkeit auch für alle anderen Bewohner Bayerns, sich auch ohne Symptome freiwillig testen zu lassen.Die Testungen sind jederzeit möglich; eine Obergrenze für Testungen pro Person gibt es nicht.

Die Testungen werden durch Vertragsärzte durchgeführt, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) übernimmt die Kostenabrechnung für den Freistaat Bayern.  Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern.

Insbesondere: Testangebot an Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte

Ab heute starten die 9.800 bayerischen Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Dies soll mit Reihentestungen begleitet werden. Der erste Termin für die Fach- und Ergänzungskräfte soll ab Juli bis Ende August, der zweite Termin nach dem Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfinden.

Auch die Lehrkräfte an bayerischen Schulen sollen im Rahmen einer einmaligen Reihentestung im Sinn von Art. 60 BayEUG zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 getestet werden. Die Testung soll an jeder Schule möglichst innerhalb der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn eine Testung angeboten werden.

Die Organisation der Testungen erfolgt durch Träger bzw. Leitungen der Einrichtungen oder der Schulen vor Ort. Die Kosten trägt jeweils der Freistaat Bayern.

Die Teilnahme an den Testungen ist freiwillig.

Testungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen

Diese Testungen als dritte Säule der Teststrategie richten sich insbesondere an Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personengruppen, wie Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern. In diesen Einrichtungen werden umfangreiche Testmaßnahmen von den öffentlichen Gesundheitsdiensten veranlasst und unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt durchgeführt werden.

Testungen von Menschen in Risikogebeiten und der kritischen Infrastruktur

Ergänzt wird die Testung von Einrichtungen durch weitere spezielle Testungen:

Asymptomatische Personen, die sich in einem Gebiet mit einer hohen Zahl von Erkrankungen (mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) aufhalten oder aufgehalten haben, werden stichprobenartig getestet.

Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, der Justiz sowie für Familie, Arbeit und Soziales organisieren für die Polizei sowie die Justizvollzugsanstalten und den Maßregelvollzug weitere Reihentestungen.

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Weitere anlassbezogene Testkonzepte, wie z. B. für Schlachthöfe, fleischverarbeitende Betriebe oder landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitern, werden entsprechend den aktuellen Erfordernissen angeordnet.