Schweizer nach Randale im Augsburg Curt-Frenzel-Stadion zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im November 2019 trafen die Augsburger Panther in der CHL auf den EHC Biel/Bienne (Schweiz) im Curt-Frenzel-Stadion. Im Laufe der Partie war es damals zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Schweizer und der Polizei gekommen. Ein Ultra der Gäste musste sich nun vor Gericht verantworten.

Aev Biel 032

Im Laufe der Partie kam es zunächst zu einer Auseinandersetzung zwischen Ordnern des AEV und Anhängern des EHC Biel/Bienne. Letztere sollten deshalb einer Kontrolle unterzogen werden. Nachdem die beiden Männer jedoch unvermittelt auf die kontrollierenden Beamten losgegangen waren, mussten sie mittels körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und gefesselt werden. Dies ereignete sich im Bereich der Toilettenanlagen des Stadions (wir berichteten).

Etwa 25 Ultras der Gäste wurden auf die polizeilichen Maßnahmen aufmerksam und begaben sich in Richtung der Herrentoiletten. Dort griffen die Anhänger des EHC Biel/Bienne die eingesetzten Beamten körperlich an. Vier Beamte wurden durch Faustschläge bzw. Fußstritte leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen.

Drei aus der Schweiz stammende Männer im Alter von 25, 28 und 36 Jahren, wurden vorläufig festgenommen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg erfolgte bei den Beschuldigten eine Blutentnahme. Im Anschluss an die Maßnahmen wurden sie entlassen und konnten die Heimreise mit ihrem Fanbus antreten.

Gegen die drei Männer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der damals 25-jähriger Anhänger des EHC Biel/Bienne musste sich nun nochmals in Augsburg vor Gericht verantworten. Dem Mann wurde  in dem Strafbefehl Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Einen Strafbefehl aus dem letzten Jahr hatte der Mann nicht akzeptiert.

Der Schweizer beschränkte jetzt seinen Einspruch gegen den bereits ausgesprochenen Strafbefehl auf die Rechtsfolgen und wurde am Dienstag wie im Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Abweichend vom Bewährungsbeschluss des Strafbefehls legte ihm das Gericht die Zahlung einer Geldauflage von 7500 Euro an die gemeinnützige Einrichtung Polizeifreunde e.V. auf. Im ursprünglichen Bewährungsbeschluss des Strafbefehls betrug die Geldauflage lediglich 2400 Euro an die gleiche gemeinnützige Einrichtung.