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Smartphone am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

Das Smartphone ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – kurz E-Mails checken, Nachrichten schreiben, einen Blick in Social Media werfen. Doch ist das auch am Arbeitsplatz erlaubt? „Wenn es keine Regeln gibt, lieber das Smartphone stecken lassen“, rät Hanna Schmid, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben, im Rechtstipp des Monats.

Smartphone Am Arbeitsplatz – Was Ist Erlaubt?

Smartphone am Arbeitsplatz

Wenn sich der Arbeitgeber nicht zur privaten Nutzung geäußert hat, darf das private Smartphone nicht automatisch bedenkenlos genutzt werden. Einfacher Grund: widmet sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit lieber seiner privaten Kontaktpflege, kann er in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitnehmer verstößt damit gegen seine Hauptleistungspflicht. „Ein solches Verhalten kommt einer Arbeitsverweigerung gleich und kann vom Arbeitgeber mit einer Abmahnung geahndet werden“, erklärt IHK-Fachberaterin Hanna Schmid. Ihr Tipp: „Um Konflikten vorzubeugen, sollte der Arbeitgeber Regelungen zur Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz aufstellen.“ Beschäftige können das ihrem Unternehmen vorschlagen, damit eine einheitliche Vereinbarung besteht, die für alle gilt.

Aufladen des Mobiltelefons

Auch beim Aufladen braucht es grünes Licht von der Unternehmensleitung: „Wer den Smartphone-Akku am Arbeitsplatz aufladen will, muss dies mit seinem Arbeitgeber klären, denn es werden Betriebsmittel des Arbeitsgebers genutzt“, sagt Schmid.

Komplettes Verbot nicht rechtens

Innerhalb bestimmter Grenzen darf der Arbeitgeber die Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit also einschränken. Dem Weisungsrecht sind jedoch Grenzen gesetzt. „Die Weisungen dürfen nicht willkürlich ausfallen oder gegen Regelungen aus dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag verstoßen“, so Hanna Schmid, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Zu weitreichend wäre demnach ein komplettes Verbot des privaten Smartphones im Betrieb oder die Nutzung während der Pausen.

Weitere Tipps aus unterschiedlichen Rechtsgebieten – vom Gewährleistungsrecht bis zum Datenschutz – finden Sie unter schwaben.ihk.de/rechtstipp.

Presse Augsburg
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