So funktioniert die Kommunalwahl in Bayern

Bei der Kommunalwahl kann man leicht den Überblick verlieren. In Augsburg beispielsweise stellen sich 13 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zum OB, sogar 15 Listen bieten Kandidaten für den Stadtrat an. Wir versuchen ihnen zu erklären, wie die Wahl funktioniert.Ankreuzen 1740989 1280

Die Kommunalwahl in Bayern lässt den Bürgern viele Möglichkeiten ihre Stimmen abzugeben. Wir versuchen Ihnen anhand der Stadt Augsburg zu erklären, wie die Wahl funktioniert. Die Stimmberechtigten haben zur Wahl des Stadtrats in der Stadt Augsburg 60 Stimmen (je nach Gemeinde/Stadt/Landkreis unterschiedlich).

  • Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
  • Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag (Liste, Gruppierung oder Partei) unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort (Name der Partei/Gruppierung) des Wahlvorschlags kennzeichnen. Dies empfehlen wir ausdrücklich, so verschenken Sie keine Stimme!
  • Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Zahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (genannt kumulieren).
  • Auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber dürfen dabei nicht mehr als drei Stimmen erhalten.
  • Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
  • Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Sie können also aus verschiedenen Listen die Bewerberinnen und Bewerber aussuchen (genannt panaschieren), die ihnen am fähigsten für das Amt als Stadtrats erscheinen.

Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel darf nur eine der 13 Kandidatinnen oder Kandidaten angekreuzt werden. Bei Städten in denen der 1.Bürgermeister oder in Landkreisen, wo der Landrat direkt gewählt wird, gilt das Selbe.