Sozialversicherungen entgehen Milliarden wegen Minijobs

Durch nicht sozialversicherungspflichtige Minijobs entgeht den Sozialversicherungen jährlich ein Milliardenbetrag.

Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das geht aus Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die „Rheinische Post“ (Samstag) berichtet. Demnach ergeben sich bei Minijobs rechnerische Mindereinnahmen in Höhe von 11,30 Euro je 100 Euro beitragspflichtigem Entgelt, teilte das Ministerium mit. Bei einem Entgelt von 387 Euro – das war 2024 der Durchschnittsverdienst von geringfügig entlohnten Beschäftigten – belaufen sich die Mindereinnahmen auf knapp 44 Euro pro Minijob und Monat. Hintergrund ist, dass bei Minijobs bestimmte Beiträge für die Sozialversicherungen gar nicht oder in geringerem Umfang anfallen.

Würden alle 7,9 Millionen geringfügig Beschäftigten einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro unterliegen, könnte das für die Sozialsysteme deutliche Mehreinnahmen bedeuten. Auf das Jahr gerechnet läge der Betrag sogar bei mehr als vier Milliarden Euro – zumindest theoretisch. Das Ministerium verwies allerdings darauf, dass sich die Zahlen unter anderem wegen ausgeblendeter Anpassungsreaktionen nicht für eine Hochrechnung eigneten.

Pascal Meiser, Sprecher der Linken für Arbeitspolitik, kritisierte in der „Rheinischen Post“, dass Minijobs „massiv die Finanzierungsbasis unseres solidarischen Sozialversicherungssystems“ unterminieren. Es sei daher „absurd, weiter an dieser Parallelwelt des Minijob-Systems festzuhalten“. Meiser sagte: „Es ist gut, dass jetzt auch Teile der CDU dieses Problem erkannt zu haben scheinen. Aber auch Arbeitsministerin Bas muss jetzt hier endlich handeln und einen Vorschlag auf den Tisch legen, um Minijobs in voll sozial abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.“

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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