Sport- und Schützenvereine aufgepasst – Vereinspauschale bis spätestens 1.3. beantragen

Das Landratsamt Günzburg weist alle Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 bis spätestens 1. März 2021 beim Landratsamt eingereicht werden müssen.

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Symbol-Bild von moerschy auf Pixabay

Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können verspätet eingereichte oder unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig zu stellen, um eventuell auftretende Fragen noch rechtzeitig klären zu können.Die entsprechenden Antragsunterlagen wurden bereits den Vereinen, die bisher eine staatliche Förderung erhalten haben, zugeleitet.

Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins und der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration errechneten Fördereinheit. Bemessungsgrundlage der Mitgliedereinheiten sind die Mitglieder eines Vereins zum Jahresbeginn sowie die dem Verein zum Stichtag 1. März 2021 zur Verfügung stehenden gültigen und seit 1.März 2020 tatsächlich eingesetzten Übungsleiterlizenzen.

Auch dieses Jahr können die Übungsleiterlizenzen –sofern anerkennungsfähig- vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.

Für die Einhaltung des Stichtags für das Förderjahr 2021 ist wie im letzten Jahr das Datum des Poststempels entscheidend. Das bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 1. März 2021 entweder im Landratsamt eingegangen oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister, dokumentiert durch den Poststempel bzw. einen Einlieferungsbeleg, abgegeben worden sein muss.

Nähere Informationen sind auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erhältlich.

Antragsvordrucke erhalten Sie entweder unter zum Downloaden oder beim Landratsamt unter der Tel.-Nr. 08221/95-194.

Für weitere Auskünfte steht das Landratsamt gerne zur Verfügung.