Staatsanwaltschaft Augsburg sieht keine Möglichkeiten für neue Ermittlungen im Fall „Ursula Herrmann“

Der Anwalt des Bruders der im Jahr 1981 ermordeten Ursula Herrmann hatte neue Hinweise bei der Staatsanwaltschaft Augsburg eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat diese nun bewertet. Für sie ergeben sich daraus keine Möglichkeiten für neue Ermittlungen.

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Aus den vom anwaltlichen Vertreter des Nebenklägers eingereichten Hinweisen, die der Staatsanwaltschaft ohne konkrete Antragstellung eingereicht wurden, ergeben sich für die Staatsanwaltschaft keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten andere Personen.

Die Hinweise sind bereits nicht geeignet, die Tat in Abweichung von der rechtlichen Bewertung des Urteils des Landgerichts Augsburg, das auch auf den Ausführungen des damaligen rechtsmedizinischen Gutachters, Prof. Dr. Eisenmenger, beruht, als Mord anstelle von erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu qualifizieren, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

Es besteht somit für die Tat aus dem Jahr 1981 das Verfahrenshindernis der Verjährung.
„Die Hinweise bieten zudem keine ausreichende Grundlage dafür, das Gesamtgefüge der Indizien, auf dem das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Augsburg vom 25.03.2010 (ergangen nach 56 Verhandlungstagen) basiert, zu erschüttern. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen liegen damit nicht vor.“, erklärt Oberstaatsanwalt Nickolai.

Der Fall Ursula Herrmann

Am 15. September 1981 war die damals zehnjährige Schülerin Ursula Herrmann mit dem Fahrrad unterwegs von Schondorf nach Hause nach Eching am Ammersee, als sie entführt und in ein präpariertes Versteck, eine in einem zwischen den Gemeinden gelegenen Waldstück im Waldboden vergrabenen Kiste, gebracht wurde.  Das Mädchen war dort schon nach wenigen Stunden erstickt, da ein eingebautes Luftsystem nicht ausreichend funktioniert hatte. Am 4. Oktober wurde ihre Leiche gefunden.

Zwischenzeitlich hatten die Entführer versucht von den Eltern ein Lösegeld von 2 Mio. D-Mark zu erpressen. Zu einer Übergabe war es aber nicht gekommen, die Kontaktaufnahmen der Täter endeten abrupt.

Viele Jahre tappten die Ermittler im Dunklen, erst zu Beginn des neuen Jahrtausends brachten DNA-Spuren neue Hinweise ans Licht. 2008 wurde in Kappeln (Schleswig-Holstein) ein Mann festgenommen, der in den 1980er Jahren in Eching gelebt hatte. 2009 startete der Prozess gegen Werner Mazurek und dessen Ehefrau vor dem Augsburger Schwurgericht. Ein geständiger Tathelfer war inzwischen verstorben, so dass gegen ihn nicht mehr verhandelt wurde.

Mazurek wurde am 25. März 2010 wegen erpresserischem Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Augsburg folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Seine Ehefrau wurde freigesprochen. Das Urteil wurde 2011 vom  Bundesgerichtshof bestätigt und wurde dadurch rechtskräftig.

Michael Herrmann, der Bruder der getöteten Ursula, klagte später erfolgreich auf Zahlung eines Schmerzensgeldes weil er durch den nervenaufreibenden Strafprozess nachhaltige gesundheitliche Schäden erlitten habe.

Bruder hat Zweifel

Herrmann hat noch immer Zweifel an den Ermittlungen zum tragischen Tod seiner Schwester, er hatte nun über seinen Anwalt Joachim Feller neue Hinweise eingereicht, um eine erneute Aufnahme der Ermittlungen und eines Prozesses zu erwirken.

Seine eigenen Ermittlungen sollen ergeben haben, dass als Täter Jugendliche aus einem Schondorfer Internat sein könnten. Manches Indiz macht diese Behauptungen möglich. Auf der Rückseite des Erpresserbriefs wäre der Abdruck eines mathematischen Zeichens zu erkennen gewesen, zudem hätte der gesamte Ablauf der Tat die Züge eines Jugendromans gehabt, was für jugendliche Täter spräche, so Herrmann bei einer öffentlichen Erklärung im März diesen Jahres. Doch diese und weitere Ideen überzeugten die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend, um die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Herrmanns Ersuchen blieb ohne Erfolg.

Für den heutigen Mittwoch haben sein Anwalt und er eine Erklärung zur Entscheidung der Anwaltschaft angekündigt.