Staatsregierung verstärkt Schutz jüdischer Einrichtungen in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung stellt weitere drei Millionen Euro zum Ausbau der technischen Sicherung von jüdischen Einrichtungen zu Verfügung. Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden soll nun eine Neubewertung der Gefährdungslage erfolgen.

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Symbolbild

Die Bayerische Staatsregierung steht fest an der Seite der jüdischen Gemeinden. Jüdische Menschen prägen das Leben in Bayern seit Jahrhunderten, Bayern ist ihre Heimat. Der jüdisch-christliche Wertekanon ist das Fundament unseres Miteinanders in Demokratie, Freiheit und Frieden. Für jegliche Formen von Extremismus, antisemitischen Gesinnungen und Strömungen ist in Bayern kein Platz. Der menschenverachtende antisemitische Angriff auf die Synagoge in Halle a. d. Saale macht tief betroffen. Die Staatsregierung gedenkt der Opfer des Angriffs und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um jüdische Einrichtungen in Bayern zu schützen und sichere Gebete, sichere Veranstaltungen und ein sicheres Leben zu garantieren.

3 Mio. Sondermittel zur Verbesserung des Schutzes jüdischer Einrichtungen

Zur Verbesserung des Schutzes jüdischer Einrichtungen stellt die Staatsregierung weitere drei Mio. Euro als Sondermittel bereit. Damit können technische Sicherungsmaßnahmen ausgebaut werden, wie etwa Videoüberwachung oder der Sicherheitsstandard von Fenstern und Türen. Bereits im April 2015 war ein Programm mit Sondermitteln in Höhe von zehn Mio. Euro für Baumaßnahmen von Synagogen und Gemeindezentren sowie drei Mio. Euro für technische Sicherungsmaßnahmen an allen Einrichtungen aufgelegt worden.

Schutzmaßnahmen jüdischer Einrichtungen bis auf Weiteres erhöht

Die Schutzmaßnahmen jüdischer Einrichtungen durch die bayerische Polizei wurden lageangepasst bis auf Weiteres erhöht. Die Polizei wird darüber hinaus auf die jüdischen Einrichtungen im Freistaat zugehen, um die Gefährdungslage neu zu bewerten. Die Bewertung der Sicherheitslage erfolgt laufend und einzelfallbezogen. Dabei fließen auch Erkenntnisse von Behörden wie des Bundeskriminalamts und der Verfassungsschutzbehörden ein. Außerdem bietet die Polizei regelmäßige Beratungs- und Sicherheitsgespräche an und berät zu technischer Prävention und Sicherheit.