Stadt Augsburg hebt Maskenpflicht grundsätzlich auf

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen hebt die Stadt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in städtischen Einrichtungen und Dienststellen ab sofort (Stand: Dienstag 26. April 2022) auf. Damit müssen Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel im Verwaltungsgebäude, in Bürgerbüros und Schwimmbädern oder im Botanischen Garten (Pflanzenwelt unter Glas) und im Standesamt keine Maske mehr tragen.

Corona Augsburg Maskenpflicht1
 Foto: Dominik Mesch

Wie Personalreferent Frank Pintsch mitteilt, ist mit der Aufhebung der Maskenpflicht allerdings die ausdrückliche Empfehlung verbunden, weiterhin in den bisher verpflichtenden Bereichen freiwillig zum Selbstschutz wie auch zum Schutz der Beschäftigten eine Maske zu tragen.

In besonders sensiblen Bereichen, wie etwa in Einrichtungen der städtischen
Altenhilfe, bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.