Stadt Augsburg: Neue Allgemeinverfügung veröffentlicht

Auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage erlässt die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung. Sie regelt die Testpflicht von Beschäftigten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie von Pflegeeinrichtungen und -diensten ab Montag, 6. September.

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Die Namen der Gassen und Hallen erklären, was die Bürger dort finden | Foto: Dominik Mesch

Aufgehoben wird ab Freitag, 3. September, die allgemeine Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt.

Hier finden Sie die komplette Allgemeinverfügung.