Auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage erlässt die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung. Sie regelt die Testpflicht von Beschäftigten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie von Pflegeeinrichtungen und -diensten ab Montag, 6. September.
Aufgehoben wird ab Freitag, 3. September, die allgemeine Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt.