Stadt Augsburg stundet Gebühren für Außengastronomie – Entscheidung über Erlass zu späterem Zeitpunkt

Die Stadt Augsburg wird aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen des Freistaats Bayern, von denen insbesondere die Gastronomie betroffen ist, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum stunden. Diese Regelung gilt für insgesamt vier Monate, rückwirkend ab 1. März 2020.

200404Em0134.Jpg Ausgangsbeschränkung Augsburg
Gastronomen bekommen die Gebühren für Außengastronomie gestundet | Foto: Eduard Martin

Die Stadt Augsburg wird daher die Gebühr aktuell nicht einziehen, kündigt Ordnungsreferent Dirk Wurm an: „Gerade die Gastronomie ist momentan besonders hart von den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Es ist deshalb auch mit Blick auf die kommenden, eventuell wirtschaftlich schwierigen Monate vertretbar, die fälligen Gebühren zu stunden.“

Betriebe, die bereits die Sondernutzungsgebühren für die ganze „Freiluftsaison“ an die Stadt überwiesen haben, werden gebeten, sich schriftlich per Mail an das Ordnungsreferat zu wenden. „Wir werden versuchen, auch hier eine gute Lösung zu finden“, so Wurm. Zu gegebener Zeit werde die Stadt zudem in diesen, wie in allen anderen ähnlich gelagerten
Fällen über einen (Teil-) Erlass entscheiden.