Stadt Augsburg verlängert Alkoholabgabe- und Alkoholkonsumverbot

Auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage erlässt die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung. Sie regelt die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken und Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen und die Anordnung von Händedesinfektionsmittelspendern.Unbenannt 10

Die Stadt Augsburg hat die Allgemeinverfügung, die am Freitag, 10. September, in Kraft tritt und bis Donnerstag, 7. Oktober 2021, gilt, unter anderem unter www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Wie bisher besteht freitags und samstags besteht in bestimmten Bereichen der Innenstadt außerhalb bewirteter Schankflächen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbot (To-Go).

Geltungsbereich der Verbote

Der Geltungsbereich der Verbote umfasst im Wesentlichen Königsplatz, Rathausplatz, Elias Holl-Platz und Maximilianstraße Ein Teil der Hallstraße sowie die Heilig-Grab-Gasse wurden wegen deren räumlicher Nähe zum Herkulesbrunnen und den dortigen Lokalitäten ebenfalls mit aufgenommen. Für die Ludwigstraße gilt weiterhin freitags und samstags ein Abgabeverbot von alkoholischen Getränken ab 22 Uhr.

Indoor sind Desinfektion und OP-Maske Pflicht

Weiterhin müssen an allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Geschäften verpflichtend Händedesinfektionsmittelspender bereitgestellt werden. Bereits aufgehoben ist die Maskenpflicht im Freien auf dem Stadtmarkt, was auch für die Bereiche der Außengastronomie gilt. In den Markthallen müssen Kundinnen und Kunden eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen.